ich habe vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Abbuchung über 59,90 Euro erhalten.

24 Antworten

Wir hatten das gleiche Problem und haben den Brief ein wenig abgeändert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom ......., in dem Sie einen Betrag von .....€ für eine Serviceleistung (Abonnement „Praxisführung aktuell“) verlangen. Ich habe jedoch nie einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Daher begleiche ich selbstverständlich keinerlei wie auch immer geartete Forderung. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses Angebot angenommen haben soll und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen sei. Zusätzlich verweise ich in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichtes München vom 16. Januar 2007 (AZ 161 C 23695/06). Darin verneint das Gericht den Zahlungsanspruch eines Anbieters, wenn nach dem Erscheinungsbild der Internetseite nicht mit einer kostenpflichtigen Leistung gerechnet werden muss und sich die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Nach Ansicht des Gerichtes ist eine solche Klausel dann überraschend und unwirksam. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit hiermit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

askwhy  30.11.2010, 12:24

Klasse! Vielen Dank! Blitzantwort per Email: "wir kommen Ihnen aus Kulanz entgegen und haben die offene/n Rechnung/en zu "Selbstständig heute" storniert. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.

Wenn Sie noch eine Ausgabe von uns erhalten, ist diese für Sie kostenlos. Sollte noch eine Rechnung / Mahnung zu "Selbstständig heute" unterwegs sein, hat diese keine Bedeutung für Sie. "

und nur etliche Jahre später, die selbe Masche, noch immer! Meine Firma hat keinen Vertrag abgeschlossen, erhält jedoch Rechnungen sowie Zahlungserinnerungen von diesem Verlag. WIE inkorrekt die ganze Sache tatsächlich ist, stellt sich schon in dem Fakt dar, dass tatsächlich auf dem Briefkopf unsere Firma genannt wird, jedoch mit einem Ansprechpartner-Namen, den es hier gar nicht gibt (sondern 2 Häuser weiter!)... da liegt doch schlicht die Vermutung nahe, man wolle es mal versuchen, ob da nicht einer zahlt ohne zu prüfen. Wir haben die Post wieder und wieder zurück gehen lassen und selbstverständlich nichts gezahlt. Und natürlich auch mit der Nachbar-Fa. gesprochen, ob man dort etwas bestellt hat, man hat nicht! Mein Chef wird, sollten wir irgend geartete Repressalien von diesem dubiosen Verlag erfahren wegen eines angeblich geschlossenen Vertrages, einfach einen Rechtsanwalt einschalten. Sollen die erst mal den Vertrag nachweisen, den man dort abgeschlossen haben soll. Und wie kommt`s eigentlich, dass... aus 2 mach 1, zwei Firmen zusammengewürfelt zu einer Rechnungsanschrift, hmmm!?!?... wohl kaum!

Hallo Leonard01, wie ist dein Fall Ausgangen? Das selbe ist mir auch passiert, zwar ist keine Abbuchung bei mir geschehen, aber angeblich könnte die Kündigung erst im August 2009 wirksam werden. Ob wohl auch hier keinerlei Vertrag von mir Unterschrieben wurde. Vielleicht gibt es ja noch mehr von diesen Fällen, wäre Dankbar für jede Hilfe.

Dieser Verlag ist unseriös. Für ein Abonnement sind mir 249,60 EUR statt 145,80 EUR abgebucht worden. Nachdem ich mich beschwert und auf den niedrigeren Bezugspreis hingewiesen hatte, wollten sie mir nur ca. die Hälfte des zuviel abgebuchten Betrages erstatten und mir für die Zukunft einen Rabatt gewähren, so dass der Bezugspreis dann genauso hoch sein würde, wie bestellt und von denen angeboten. Ich habe die Teilerstattung abgelehnt, ebenso den Rabatt. Ich will nur das und zu dem angebotenen Preis bekommen, was ich bestellt hatte. Daraufhin erhielt ich keine Antwort mehr, auch nicht von dem Autor, den ich ebenfalls angeschrieben hatte. Ich überlege jetzt, ob ich ein Mahnverfahren einleiten soll, und ich hoffe, dass meine Ausführungen von vielen Leuten gelesen werden - als Warnung. Ich denke, dass Sie auch gerichtlich gegen den Verlag vorgehen sollten.

Ich hatte auch mal Ärger mit diesem Verlag für deutsche Wirtschaft. Obwohl ich Ringbuch und Blätter rechtzeitig zurückgesandt habe, wollten sie mich nicht aus dem Vertrag rauslassen und forderten für ihre Loseblatt-Sammlung, die ich zunächst nur zur Ansicht bestellt hatte, weiterhin Geld. Ich finde den Verlag sehr suspekt.

hilairea  16.02.2009, 23:12

Und wie ging die Sache schlussendlich aus?