Ist das rechtlich zulässig? (Familienwohnung in Gewerbegebiet)?
Hallo, eigentlich ist die Nutzung einer Gewerbeimmobilie zu wohnwirtschaftlichen Zwecken ja nicht erlaubt. Nun habe ich mir folgende Frage gestellt:
Nehmen wir an, eine Familie besitzt eine Spedition in einem Gewerbegebiet. Die Familie selbst lebt in einem Haus auf demselben Grundstück, auf dem sich auch ihre Spedition befindet.
Nun wird die Spedition eingestellt, die Lagerhallen der Familie werden nun von dieser an externe Firmen vermietet (und die Familie lebt nun vom Gewinn, den die Vermietung der Hallen abwirft) . Darf die Familie in ihrem Haus auf dem Grundstück weiterhin wohnen bleiben, oder muss sie ausziehen, da sie kein Gewerbe mehr besitzen?
3 Antworten
Handelt es sich um ein reines Gewerbegebiet, ist meistens eine Wohnung zu Wohnzwecken für den "Betriebsleiter" erlaubt und das wiederum kann relativ breit ausgelegt werden.
Der Eigentümer oder Gesellschafter eines Gewerbebetrieb kann natürlich gleichzeitig der Betriebsleiter sein. Zieht dieser aus und die Wohnung wird an einen Betriebsangehörigen vermietet, kann dieser auch in die Rolle des Berechtigten kommen, indem man ihn z. B. zum Hausmeister macht, der sich auch abends, nachts und am Wochenende um Belange des Gebäudes und des Grundstücks zu kümmern hat.
Wenn nun, wie in der Frage, der Gewerbebetrieb in Insolvenz geht und die Gebäude von der Eigentümerfamilie vermietet werden, kann diese die Rolle der Berechtigten übernehmen, einfach, indem sie sich bei jedem oder mindestens einem Mieter als Hausmeister unter Vertrag nehmen lässt.
Mit der Regelung, dass man in einem Gewerbebetrieb einzelne Wohnungen zulässt, soll natürlich die Gewerbetreibenden, die sich hier einkaufen, in gewisser Weise unterstützen. Alle, die in die Wohnung in einem Gewerbebetrieb ziehen, müssen natürlich davon ausgehen, dass sie ggf. auch nachts mit Lärmbelästigungen und Emissionen zu tun haben werden, die in einem solchen Gebiet nun mal erlaubt sind. Zu viele Wohnungen im Gewerbetrieb könnten schon bald zu Problemen führen und zudem sind Gewerbeflächen meist deutlich günstiger zu haben, als Wohnbauland und auch dieser Umstand soll nicht ausgenutzt werden. Deshalb die Restriktionen.
Das kann durchaus gestattet werden, muss aber vom Gemeinderat oder dem jeweils zuständigen Ausschuss genehmigt werden. War selbst mal Gemeinderat, da habe ich das einige Male mitbekommen. Ich kenne einige Gewerbetreibende, die auf dem Firmengelände eine Wohnung oder ein privates Haus haben. Es ist aber auch davon abhängig, ob das Gebiet im jeweiligen Flächennutzungsplan als reines Gewerbegebiet oder als Mischgebiet ausgewiesen wurde.
Man sollte das auch nicht verwechseln mit Wohnraum- und Gewerbemietverträge in denen man selber Mieter ist, hier wird ja das Eigentum selber vermietet an ein Gewerbe ...
meist Mischgebiet.