Ist das rechtlich überhaupt zulässig, dass wir im Büro trotz Pulli frieren müssen?
Die Heizungen werden bei uns erst ab 1.10. angemacht. Wir frieren uns trotz Pulli gefühlt den Ar*ch ab. Die Eine nimmt morgen wahrscheinlich sogar eine Decke mit.
6 Antworten
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
kurz: "EnSikuMaV" vom 26. August 2022 (BGBl. I S. 1446)
Iss doch sensationell, dieser Name.
Jedenfalls, da steht es drin.
19 °C
(aber leichte Kleidung ist nicht vorgeschrieben :-)
Es gibt bestimmte Mindesttemperaturen, die eingehalten werden müssen. Könnte aber sein, daß durch die aktuelle Situation diese Vorgaben gelockert werden.
Nein ist es nicht, das sind unzumutbare Arbeitsbedingungen. Einfach mal bei der zuständigen berufsgenossenschaft fragen
Frieren bedeutet ja nicht gleich das es zu kalt ist. Dafür müsstest erstmal nachvollziehbare Messungen machen.
Das man friert heißt ja nicht das es zu kalt ist.
In Nichtwohngebäuden darf nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/ensikumav/BJNR144600022.html