Ist das in Ordnung?


16.03.2024, 17:08

Könnte ich irgendwas tun?

1 Antwort

Du kannst Dich informieren, wer im Jugendamt in Eurer Stadt, oder Landkreis ansprechbar ist und mit Deiner Freundin gemeinsam dort hingehen. Dann muss sie diesen Schritt nicht alleine gehen.

Dass sie erst nach einem Monat zum Arzt gegangen ist kann, muss aber nicht, eine Verletzung der ärztlichen Fürsorgepflicht darstellen.

Wegnehmen und zerstören der Handys halte ich nicht für ausreichend, um eine Kindeswohlgefährdung darzustellen.

Anders sieht es aus, wenn die Mutter die Tochter mit einer Vase abgeworfen hat. Das ist eine klare Kindeswohlgefärdung. Sollte sich dieses Verhalten fortsetzen, muss die Tochter zu ihrem Schutz herausgenommen werden.

Im Jugendamt könnt Ihr/kann sie ihre Situation ausführlich beschreiben und sich beraten lassen.

Wenn Ihr gerne ein niedrigschwelligeres Angebot wollt, könnt ihr auch zu einem offenen Jugendttrff in Eurer Nähe gehen, da arbeiten auch Sozialpädagog*innen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialpädagoge in der Kinder- und Jugendhilfe