Ist das Diebstahl?
Hey,
meine Freundin hat stress mit ihrer ''Herz'' beste Freundin, so nun wollen beide getrennte Wege gehen, so die beste Freundin hat ein altes Handy meiner Freundin geschenkt und jz will die beste Freundin das alte Handy wieder haben obwohl sie es meiner Freundin geschenkt hat, heißt es eigentlich ''geschenkt is geschenkt, wiederholen is gestohlen?'', was macht man da jze … und die beste Freundin sagt sie hätte es nicht geschenkt sondern nur meine Freundin ausgehliehe, obwohl viele sagen das sie es geschenkt hat!
2 Antworten
Möglicherweise lässt sich hier § 530 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html
anwenden. Zu den Hintergründen wissen wir hier ja nichts.
Hier sind ein paar Beispiele für groben Undank
- Körperliche Misshandlungen,
- böse Beleidigungen,
- Morddrohungen,
- haltlose Strafanzeigen
Würde drauf ankommen was passiert ist. Wenn man sich nur auseinandergelebt hat wär es komisch das Handy zurückzufordern. Wenn aber Vertrauensbruch oder so auf dem Tisch liegt finde ich das das wieder eine andere Sache ist.