Ist das Betrug?

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Guten Tag!

Der Betrug setzt nach § 263 Abs. 1 StGB, dass der Täter das Opfer täuscht und diesen zu einer Vermögensverfügung veranlasst, sprich einen Tun, Dulden oder Unterlassen, was sich Vermögensmindernd auswirkt. Es handelt sich um ein Vorsatzdelikt. Der Täter muss also mit Wissen und wollen die Betrugshandlung begangen haben.

Das fehlt hier, denn der Käufer wusste nicht, dass das Paket dem Nachbarn zugestellt wurde. Er hatte nicht die Absicht, den Verkäufer zu täuschen. Zwar hätte er mal nachfragen können, einen fahrlässigen Betrug sieht das StGB jedoch nicht vor.

Kurz: Es scheitert somit am Vorsatz.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Nein, er wusste ja nicht, dass die Ware angekommen ist.

Den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. Am besten per Überweisung.

Nein wenn er nicht wusste wann er es kriegt. Ist er nicht schuldig