Ist das akzeptabel?

4 Antworten

Bei einem Schwert handelt es sich natürlich um eine enorm gefährliche Waffe. Grundsätzlich ist es so: Wenn Du den Einbrecher schwer verletzt oder tötest, prüft die Justiz, ob es sich noch um Notwehr gehandelt hat. War die Verteidigung übertrieben, kann es strafrechtliche Folgen für Dich haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 35 J. Gitarre, 13 J. Wing Chun, früher Arbeit im Weinhandel

Bei einem tatsächlichen Notwehrfall ( gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut ) darf man alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um den Angriff abzuwehren.

Man muss zwar das mildeste Mittel wählen, es muss aber auch geeignet sein, den Angriff zuverlässig abzuwehren.

Sprich.....: ich muss mich nicht mit einem Regenschirm gegen einen bewaffneten Angreifer zur Wehr setzen, wenn ich eine Waffe zur Verfügung habe.

Notwehr bedeutet nicht einen zu verletzen. Das ist mit einer Klinge unvermeidbar.

Wäre mir aber am Ende des Tages auch egal.


signdeath 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 18:12

ja aber wenn sie selbst Waffen haben, würden sie mich ja auch verletzen, dann ist es besser sie handlungsunfähig zu machen, als dass ich selbst schaden nehme

signdeath 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 18:13
@signdeath

Ich denke, dass wär schon noch Notwehr, aber ich weiß es halt nicht genau, deswegen auch diese Frage.

HuiPeng  28.05.2025, 18:13
@signdeath
ja aber wenn sie selbst Waffen haben, würden sie mich ja auch verletzen

Ich sage ja nur, wie es geregelt ist. Nicht, wie ich es persönlich empfinde :D

Ja.

Es gibt den Grundsatz: "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen."