Ist Beihilfe zum suizid eine Straftat?
Nehmen wir mal an ich würde mich umbringen wollen: ich frage einen freund das er mein leben mit einem Schuss (in den kopf) beendet. Und ich sorge vor meinem tot dafür das diese Aktion aufgenommen wird (mit ton). In dem Video würde ich deutlich sagen das es meine Idee ist und ich sterben möchte. Würde mein Helfer bestraft werden?
PS: Alles nur hypothetisch!! Bei suizid Gedanken wende dich bitte an ein Hilfetelefon (0800 1110111)
Liebe Grüße und danke für die Antworten 💚 👋
Liebe Community,
da solche Fragen oft auch von Nutzern gelesen werden, die unter Selbstmordgedanken leiden, möchten wir den Betroffenen ans Herz legen, sich Hilfe zu suchen.Falls Ihr daran denken solltet, Euch etwas anzutun: Sprecht bitte unbedingt mit einem Menschen darüber, dem Ihr vertraut! Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder eine andere Vertrauensperson aus Eurem persönlichen Umfeld sein.
Ihr könnt Euch zudem jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Dort ist rund um die Uhr jemand erreichbar und Ihr habt die Möglichkeit, ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu führen: 0800/1110111 oder 0800/1110222 (gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).
Auf der Webseite der Seelsorge könnt Ihr auch chatten oder mailen, falls Ihr das lieber möchtet: http://www.telefonseelsorge.de/
Das Wichtigste ist: Überstürzt nichts! Tut nichts, was Euch in Gefahr bringt und was Ihr nicht rückgängig machen könnt!
An den Beiträgen anderer beobachten wir, dass es vielen Menschen sehr ähnlich geht. Ihr seid nicht alleine; es gibt immer einen Weg in eine bessere Situation. Oft braucht man nur jemanden, der einem hilft, ihn zu finden. Redet deshalb schnell mit jemandem über Eure Gedanken und gebt niemals auf!
Auf dieser Seite https://www.gutefrage.net/aktion/suizid-hilfe-bei-selbstmordgedanken/ haben wir für Euch weitere wichtige Hotlines, Links und Tipps zusammengestellt.
Zögert im Notfall bitte auch nicht, den Notruf 112 zu wählen!
Viele Grüße
2 Antworten
Das kommt auf die Entscheidung des Gerichts an.
Sind immer Einzelfallentscheidungen.
In deinem hypothetischen Fall kann man allerdings davon ausgehen, dass der Täter nicht straffrei davonkommt.
§216 StGB Töten auf Verlangen.
Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Strafbarkeit ist gegeben!