Islamisch heiraten?

5 Antworten

Die islamische Ehe ist im Grunde nichts anderes als ein gegenseitiges Eheversprechen in Gegenwart von Zeugen. Wenn alle Voraussetzungen (Anzahl Zeugen, je nach Rechtschule Zustimmung des Wali etc) eingehalten werden, liegt eine gültige Ehe vor.

Jedoch gibt es weitere Pflichten, die sich dadurch ergeben! Beispielsweise ist die Verkündung der Ehe ein wichtiger Bestandteil der Ehe. Die Ehe darf nicht einfach insgeheim geschlossen werden, nur um eine Haram-Beziehung zu "Halalisieren".

Entweder richtig heiraten, mit allem drum und dran oder die Beziehung beenden!

Eine "haram"-Beziehung ist das normalste, vernünftigste und gesündeste, was es "beziehungstechnisch" gibt!

SEX darfst Du auch ohne Heirat haben - das ist nämlich ein MENSCHENRECHT! - Weißt du, was das ist?

paar Minuten... Ein Vormund für das Mädchen wird benötigt und zwei muslimische männliche Zeugen mit gutem Ruf

KURZGEFASST:

Wenn zwei Muslime heiraten wollen, dann läuft die islamische Heirat folgendermaßen ab:

  1. Man braucht eine Beiderseitige Zustimmung (heißt, dass die Frau und der Mann mit der Ehe einverstanden sind)
  2. Man benötigt die Zustimmung des Vormundes (Waly) der Frau, welches in der Regel der Vater ist. Wenn der Vater bspw. nicht lebt oder kein Muslim ist, dann wird die Vormundschaft weiter übertragen. (Es gibt im Islam keine Heirat oder Zustimmung des Vormundes!!!)
  3. Anwesenheit von zwei muslimischen Zeugen

Der Vormund (in dem Fall der Vater) sagt bspw. „Ich gebe dir meine Tochter in die Ehe“ und der Bräutigam akzeptiert dieses mit Worten, dann ist die Ehe geschlossen. In der Theorie geht das ganze ganz schnell innerhalb weniger Minuten.

-> das war nur ein kleiner Überblick, denn in der Regel findet eine Heirat nicht von heute auf morgen Stadt. Es gibt eine Phase in der man sich kennenlernt mit Anwesenheit einer männlichen Person aus der Familie der Frau (Mahram) und dann verspricht man sich gegenseitig und macht einen Vertrag was man in der Ehe erwartet usw. Es wird auch eine Brautgabe (Mahr) festgelegt. Also meine Antwort soll nicht als Anleitung zur Durchführung einer islamischen Ehe dienen, sondern nur lediglich zur Veranschaulichung.

Eine haram Beziehung führt nicht zur Ehe. Eine solche Beziehung muss erst komplett beendet werden und auch der Kontakt.

Dann muss man auf dem halal Weg nach den islamischen Regeln handeln.

Das gibt es auch Bedingungen.

Ablauf:

Die Eheschließung im Islam besteht aus mehreren Schritten:

Zunächst wird ein Ehevertrag zwischen dem Bräutigam und dem Vormund der Braut abgeschlossen, in dem die Bedingungen der Ehe festgelegt werden. Danach findet die eigentliche Eheschließung (Nikah) statt, bei der der Imam oder ein religiöser Beauftragter die Ehe offiziell verkündet.

Der Ablauf der Eheschließung kann je nach kulturellen und regionalen Unterschieden variieren, aber der Kern bleibt gleich: die Zustimmung beider Parteien, die Festlegung der Mitgift (Mahr) und das Vorhandensein von Zeugen.

Die Dauer der Eheschließung hängt von den individuellen Umständen ab, aber normalerweise dauert die Zeremonie selbst nicht sehr lange. Es ist jedoch wichtig, dass alle erforderlichen Schritte gemäß den islamischen Richtlinien eingehalten werden.

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Vorher muss der Mann natürlich bei dem Vater der Frau vorsprechen und dessen Einverständnis zur Eheschließung bekommen. Gibt der Vater diese, kann Kontakt mit der Frau erfolgen in einer WhatsApp-Gruppe zum Beispiel, wo der Vater mitlesen kann. Da dürfen nur Dinge besprochen werden, die zur Eheschließung notwendig sind.

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Bedingungen zur Eheschließung:

  • Zustimmung der Braut und des Bräutigams
  • Anwesenheit von mindestens zwei muslimischen Zeugen
  • Festlegung der Mitgift (Mahr)
  • Abwesenheit von Hindernissen wie Eheverbote
  • Abschluss eines Ehevertrags, der die Rechte und Pflichten beider Partner festlegt

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Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Zicke52  17.09.2024, 19:10

"Zunächst wird ein Ehevertrag zwischen dem Bräutigam und dem Vormund der Braut abgeschlossen"

Das ist ja interessant. Der Bräutigam ist vertragsfähig, die Braut ist es nicht. Die braucht natürlich einen Vormund, der den Vertrag für sie abschließt.

Das ewig unmündige, dumme Weib.