Irrtum des Personalers, nach 9,5 Jahren kam Irrtum auf, was nun?

6 Antworten

So wie ich das lese, hast Du nie gelogen, dass Du einen Studienabschluss hättest und hast aber trotzdem nen Job bekommen, der dafür offiziell ausgeschrieben war. Daran ist ja erstmal nichts verkehrt.

Das Herabstufen wird vermutlich kaum "anfechtbar" sein in dem Sinn, ich würde mich mit fast 10 Jahren Berufserfahrung in der Position bei anderen Firmen bewerben. Das gibt Dir einfach ne völlig andere Verhandlungsbasis, vor allem falls Du ne zusage bekommst n Druckmittel. Und den Punkt betonen, dass Du nichts illegales, betrügerisches gemacht hast und Du dort ja auch für deinen Job den Du leistest bezahlt werden solltest, nicht für Deinen (nicht) vorhandenen Studienabschluss, und wenn Du den gut gemacht hast... :)


Dichterseele  08.06.2025, 19:58

Man kann jemanden, der seinen Job gut gemacht hat, nicht im Nachhinein herabstufen!

Toddy4711  08.06.2025, 20:00
@Dichterseele

Jain. Man kann ihm nicht das Gehalt kürzen, aber man kann ihm schon eine Stelle mit weniger Verantwortung geben.

Toddy4711  08.06.2025, 20:02
@Dichterseele

Ich sehe dafür auch keinen Grund, aber wenn der AG was unternehmen möchte, wäre dies eine der wenigen Sachen die er tatsächlich machen könnte.

Wichtig ist, dass Dein Freund die ihm gestellten Aufgaben bewältig hat - offenbar hat er dabei keinen Fehler gemacht. Davor sollte der Chef Hochachtung haben, wenn sein MA autodidaktisch dazu in der Lage war.

Wenn er damals nicht nach Studienunterlagen gefragt wurde, trifft ihn keine Schuld an der Verwechslung.

Für eine nachträgliche Herabstufung gibt es faktisch keinen Grund.

Wirkt ja nicht wie ein Job, wo man eine gewisse 'Zulassung' (Arzt, Anwalt, Architekt, ....) benötigt, sondern 'nur' die entsprechende Qualifikation.

Wenn er die Qualifikationen auch ohne Studium hat, in seinen Unterlagen nicht gelogen und seinen Job gemacht hat, gibt es keinen Grund für eine Rückstufung.

Im Zweifel würde ich klagen...

Naja, das ist jetzt keine Tätigkeit in der man die formale Qualifikation unbedingt braucht, daher sehe ich weder was der AG unternehmen konnte, noch warum er das überhaupt wollen würde. Offensichtlich hat er ja 10 Jahre den Job auch ohne Urkunde hinbekommen.

Wenn er seine Unterlagen richtig eingereicht hat, gibt's überhaupt keinen Grund zur Rückstufung. Er hat die Arbeit ohne Beanstandung erledigt, er hat seine Kompetenzen nicht überschritten.

Jeder Anwalt für Arbeitsrecht freut sich auf den Prozess