Insolvenzverfahren Webseite Übergabe an Ehefrau, erlaubt?
Hi,
wie ist es wenn der Ehemann sich Insolvenz meldet wegen Steuerschulden. Hauptsächlich Einkommensteuer. Und ein paar Gläubiger noch hat. Also der Hauptgläubiger wäre in dem Fall Finanzamt und unser Steuerberater. Wie es jetzt dazu gekommen ist ist eine sehr lange Geschichte und sehr kompliziert. Darauf möchte ich nicht hier großartig eingehen. Die Frau hat die letzten Jahre ihren eigenen Beruf ausgeübt beziehungsweise war auch teils nur Hausfrau. Nun möchte die Frau sich selbstständig machen und möchte die selbstständige Tätigkeit des Ehemannes als selbstständiger weiterführen. Meine Frage hierzu wäre was passiert mit den Steuerschulden. In diesem Fall da nie eine Einkommensteuererklärung gemacht worden ist, hat nun die Ehefrau eine Einkommensteuererklärung als Einzelverfahren für die letzten Jahre abgegeben. Da jetzt die Frau die Tätigkeit des Ehemannes nachahmt, kann sie sich hiermit belasten.? Sie hat ein Gewerbe aufgemacht, hat eine eigene Steuernummer beantragt. Ein eigenes Konto kein gemeinsames BanKonto. Sie hat kein Material, kein Büro übernommen. Lediglich nur die Webseite. Nun ist die Befürchtung, dass sie eventuell für die Steuerschulden und die Schulden beim Steuerberater wegen der Übernahme der Webseite für die Schulden ihres Ehemannes, der sich im Insolvenz befindet, haften könne.
Der Steuerberater wurde nach der Steuererklärung der Ehefrau (Einzelveranlagung) vom Finanzamt kontaktiert. Daraufhin bekam die Ehefrau einen Schreiben vom Steuerberater. Kurz gefasst deutete der Steuerberater darauf hin, dass dies so eine Übertragung der Webseite nicht möglich ist, bzw.. dass eventuell die Ehefrau für die schulden haften muss. Und das sogar eventuell eine Schenkungssteuer wegen Übergabe der Webseite anfallen wird.
Jetzt unsere Frage: da die Ehefrau sei es Material, Büroräume etc. alles neu kaufen muss oder einrichten muss, aber lediglich nur die Webseite übernommen hat. Würde sich der Ehemann oder die Ehefrau hier bei strafbar machen?
Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht eingeschaltet der Antrag wurde beim Amt eingereicht.
Sollte die Ehefrau die Webseite wieder an ihren Mann zurückgeben, solange sich der Insolvenzverwalter meldet ? Oder kann die Ehefrau, bis sich der Insolvenzverwalter sich meldet die Webseite nutzen und darauf bestehen, dass Insolvenzverwalters eventuell die Webseite zurück an den Ehemann geben?
Und kann es wirklich sein, dass die Ehefrau für die Steuerschulden und die Schulden beim Steuerberater haftet nur weil sie die Webseite übernommen hat ?
Waren die Vorjahre, bevor die Frau ihre Steuererklärung abgegeben hat, auch Einzelveranlagungen?
davor weis ich gar nicht mehr. Was der Steuerberater da für eine veranlagerung gewählt hat. Was wäre denn wenn nicht ?
1 Antwort
Bei Gütertrennung ist es erlaubt, wenn die Gegenstände nicht Bestandteil der Schulden sind, die jetzt in der Insolvenz verhandelt werden.