Inklabs Termin von Studio gekündigt, kriege ich noch irgendwie meine Anzahlung wieder?
Hallo! Ich bin gerade etwas verärgert und weiß nicht, ob das alles rechtlich stimmt, deswegen bin ich hier bevor ich einen Fehler mache.
Ich habe am 26. Februar einen Tattoo-Termin bei Inklabs in Dresden gemacht, für den 19.03.
Der Termin wurde am 6. März gekündigt, also 13 Tage vor dem eigentlichen Termin, und mir wurde auch kein neuer gegeben. Ich habe aber 75€ angezahlt und würde die Anzahlung lieber zurückhaben als es als Gutschein bei ihnen zu lassen.
Bisher bekam ich nur die Antwort, dass ich offenbar die 14-Tage-Frist für das Widerrufsrecht verpasst habe, weil es schon der 23.03. ist.
Könnte mir jemand sagen, ob ich aus gutem Grund verärgert bin oder ob der Fehler bei mir liegt? Denn ich bin mir wirklich nicht sicher.
4 Antworten
Das Widerrufsrecht hat ja nichts damit zu tun, dass die den Termin absagen. Ich würde auf Rückzahlung bestehen.
Nächste mal vorher durchlesen und reklamieren und fallweise gleich das ganze vor Zahlung canceln. Solche Knebelparameter sind no go. Und ziemlich sicher nicht Rechtens, aber Klage ist teuer, risksnt, darauf setzen solche. Andere Anbieter suchen.
Dann müssen Sie dir aber auch entgegenkommen und einen Gutschein ausstellen, den hast du ja auch noch nicht erhalten wie ich das sehe, würde auf jeden Fall erst einmal auf den Gutschein bestehen oder Alternativ auf einen neuen Termin. Du hast dir das Studio ja ausgesucht, da es dir zugesagt hat.
Wenn sie dir relativ zeitnah passende Ersatztermine geben können spricht doch nichts dagegen diesen anzunehmen.
Wenn sie dir jetzt z.B. jetzt im restlichen März und auch April und Mai nichts geben können, der Sommer ja ziemlich ungünstig für neue Tattoos sind, und du verständlicherweise nicht bis Oktober oder November warten möchtest, wäre eine Rückersattung schon angemessen. Selbst wenn es keine Verpflichtung geben sollte.
Da hast Du deine Antwort, steht in deinem Vertrag drin. Es gibt nur einen Gutschein...
Schöner Scheix Verein, sich Anzahlung geben lassen, ok, aber auf durch den Anbieter verschuldete Absage nicht mit Rückzahlungsangebot reagieren, sondern mit läppischen Gutschein, und der noch befristet. Die werden mich nie als Kunde sehen.
Ich habe mir die AGBs noch einmal durchgelesen, und da steht
"§ 13 Nichtstattfinden von Tattoo-Terminen
(1) Inklabs behält sich vor, den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit für 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Erhalt des Gutscheins durch Sie."
Deswegen... Naja.