Tattoostudio behält die Anzahlung bei stornierung ein. Ist das rechtens?

11 Antworten

Ja, das sollte soweit rechtens sein, wenn du vorher über die Konsequenzen aufgeklärt wurdest. Und das wurdest du ja offensichtlich. Das ist bei Tattoostudios btw auch gängige Praxis. Macht mein Tattoostudio bspw. genauso.

Woher ich das weiß:Hobby – Befasse mich seit ca. 10 Jahren gerne mit Jura und Gesetzen

Du hast doch sicher einen vertrag unterschrieben, bei diesen summen.

Da kommt es nun drauf an was da drin steht. Haben sie dies nicht schriftlich, oder mündlich vereinbart, kannst du dir das geld auf jeden fall wieder holen. Denn auch da heißt es "keine Leistung, kein Geld"

Eine solch hohe anzahlung ist auch sehr unüblich. Normalerweise nimmt der Tätowierer nur das als anzahlung was ihn die vorbereitung dieses termins kostet.

Also geh einfach hin und sag das du die vorbereitungskosten übernimmst. Das sind vl. 50€

xkrzy  10.08.2020, 11:08

Tatsächlich fand ich 400€ als Anzahlung auch recht teuer. Ich meine es ist jetzt nicht unüblich, dass die Anzahlung je nach Preis des Gesamttattoos variiert, aber 400€ klingt schon nach sehr viel.

Aber zum Thema "keine Leistung, kein Geld". Der TE hat ja einen Gutschein quasi gekauft. Und den Gutschein muss das Tattoostudio nicht zurücknehmen und bar auszahlen. Also ist das Studio hier im Recht.

Hab btw auch noch nie nen Vertrag bei nem Tattoostudio unterschrieben oder gehört, dass das jemand gemacht hat. Klingt für mich eher unüblich.

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Lillyxdxf  10.08.2020, 11:17
@xkrzy

Bei kleinen anzahlungen brauch ich auch keinen. Bei großen anzahlungen, ist es aber üblich und würde ich als endverbraucher auch nach verlangen.

Ja das stimmt wohl. Find ich wirklich furchbar diese masche.

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Nicht übertragbar bedeutet dass nur du den Nutzen davon hast.Eine Verschiebung mit gleicher Leistung ist möglich. Eine Auszahlung muss nicht geleistet werden. Du kannst ihn aber weitergeben, der ihn dir abkauft. Dieser muss aber mit deinen Ausweis oder einer Vollmacht von dir ins Studio gehen. In der Vollmacht trittst du deine Leistung an ihn ab.

Ja, hat rechtens gehandelt .. Gutscheine werden eben nicht in bar ausgezahlt. Wird auch drauf stehen.

müsste rechtens sein, können sogar verlangen das du alles bezahlst,