Inkasso?

5 Antworten

jupp, das dürfen die. Zitat:..So darf die Gebühr nur noch maximal 30 Euro betragen, wenn es sich um eine vom Schuldner nicht bestrittene Forderung bis 50 Euro handelt. Reduziert hat sich auch der Regelsatz bei der Geschäftsgebühr, der in Fällen ohne besonderen Zusatzaufwand von der 1,3-fachen auf die 0,9-fache Gebühr gesenkt wurde. Bei einer unbezahlten Rechnung in Höhe von 150 Euro beträgt somit die Gebühr nur noch gut 50 Euro anstatt wie zuvor mehr als 70 Euro. Ebenfalls abgesenkt hat der Gesetzgeber die Einigungsgebühr bei kleineren Forderungen, wenn sich beide Parteien auf eine Ratenzahlung verständigen. mehr: https://www.verivox.de/kredit/ratgeber/inkasso-1119541/?etcc_grp=3&etcc_par=bing&etcc_mty=b&etcc_key=https%3A%2F%2Fwww.verivox.de%2Fkredit%2F&etcc_bde=c&etcc_var=4c27465b5dfe1816ead3207097d9470e&msclkid=4c27465b5dfe1816ead3207097d9470e&utm_source=bing&utm_medium=cpc&utm_campaign=%5Ba%3Aratenkredit%5D%5Bn%3Asearch%5D%5Bc%3Aratenkredit_dsa%5D%5Bmt%3Adsa%5D&utm_term=https%3A%2F%2Fwww.verivox.de%2Fkredit%2F&utm_content=URL_DSA

dürfen die das?

Ohne Informationen, wie eine Kostenaufstellung, welches Inkasso, wo hast du gekauft, kann man keine Auskunft treffen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Kommt mir eher sehr günstig vor. Aber Du kannst ja noch ein wenig warten, dann wird es sicher noch teurer.

Kosten plus Mahngebühren und dann Weitergabe an Inkasso, also kommen die kompletten Abwicklungskosten drauf. 50€ ist nicht viel, wenn du drüber nachdenkst, welche Arbeit du verursachst.

...wegen vorherigen mahnungen...

Also mehrere, auf die Du nicht reagiert hast.

Dann dürfte die Gesamtsumme angemessen sein.