In welchem Fall bekommt man mehr Zeit für Klassenarbeiten?

4 Antworten

Von Experte mjutu bestätigt

Das wird als Nachteilsausgleich auf Empfehlung des Schulpsychologen genehmigt.

Ursachen können z.B. isolierte Lese- oder Rechtschreibschwäche bzw. eine kombinierte Lese-Rechtschreib-Schwäche sein.

Mit einer Behinderung hat das absolut nichts zu tun.


TJDettweiler  02.11.2022, 14:31

Doch, wird auch bei Behinderten Menschen gemacht. Es gibt ja viele die aufgrund ihrer Behinderung langsamer schreiben können

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RobertLiebling  02.11.2022, 14:33
@TJDettweiler

In mehr als 90% ist Legasthenie die Ursache für solche Zeitverlängerungen.

Behindert scheint dieser Schüler laut Fragesteller ja gerade nicht zu sein.

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TJDettweiler  02.11.2022, 14:36
@RobertLiebling

wenn du von Nachteilausgleich sprichst und dass nichts mit Behinderungen zutun hat dann stimmt das nicht.

Ein Körperbehinderter Schüler der aufgrund seiner körperlichen Einschränkung langsamer schreiben kann, steht dieser Nachteilsausgleich genauso zu.

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mjutu  02.11.2022, 14:46
@TJDettweiler

Das kann ich bestätigen: Nach einem Radunfall ohne Helm hatte eine Freundin eine Hirnblutung und danach Wortfindungsstörungen. Das wurde als Behinderung eingetragen und sie bekam Verlängerungen für Arbeiten in Schule und Studium.

Das ist aber eine seltene Ausnahme und wie RobertLiebling korrekt schreibt, ist es meistens Legasthenie, die nicht als "Behinderung" bezeichnet wird.

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TJDettweiler  02.11.2022, 14:55
@mjutu

Du, es gibt alleine eine Viertelmillionen die mit der Behinderung Spastik in Deutschland geboren wurden. Das ist nur eine von vielen Behinderungen die rein die körperliche Beweglichkeit eines Menschen einschränken inklusive Hände.

und von den ganzen anderen Behinderungen die rein den Körper und Hände und somit die Fähigkeit schreiben im Vergleich zu gesunden Händen einschränkt, ist es eine lange Liste.

Die Aussage dass diese Zeitverlängerung nichts mit Behinderungen zutun hat, stimmt schlicht so nicht.

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mjutu  02.11.2022, 14:57
@TJDettweiler
Die Aussage dass diese Zeitverlängerung nichts mit Behinderungen zutun hat, stimmt schlicht so nicht.

Genau. Das habe ich dir bereits bestätigt. Ich sehe keinen Grund, das zu wiederholen.

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TJDettweiler  02.11.2022, 15:06
@mjutu
Das ist aber eine seltene Ausnahme und wie RobertLiebling korrekt schreibt, ist es meistens Legasthenie, die nicht als "Behinderung" bezeichnet wird.

Auch das ist nicht richtig. Legasthenie wird rechtlich vom Versorgungsamt als Behinderung anerkannt.
sprich, es wird je nach Ausmaß ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Medizinisch ist es eine Störung und keine Behinderung. Das ist allerdings richtig.

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mjutu  02.11.2022, 17:38
@TJDettweiler
Auch das ist nicht richtig.

Ach ja? Und was bedeutet das "auch"? Im anderen Teil meines Kommentars hatte ich ja deine Aussage bestätigt.

Wir du selbst schreibst, ist meine Aussage eben nicht "falsch", denn nicht jeder Legastheniker bekommt deswegen einen Behindertenausweis.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass du gerne den Kommentaren widersprechen möchtest, selbst wenn sie nur dazu geschrieben wurden, um deinen Statements zuzustimmen. Wie seltsam...

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TJDettweiler  02.11.2022, 17:54
@mjutu

Legasthenie ist rechtlich eine Behinderung und medizinisch eine Störung.

Deshalb hat der Antwortende hier in dem Punkt unrecht.

und du auch.

Legasthenie ist eine Behinderung im rechtlichen Sinne und ihr habt behauptet dass es keine ist.

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mjutu  02.11.2022, 18:18
@TJDettweiler

Und darauf möchtest du nun herumreiten? Auch wenn das nur ein Nebensatz meiner Aussage war und du du selbst einwendest, dass das aus medizinischer Sicht nicht zutrifft?

Okay. Dann reite da mal ein wenig drauf herum. Dem FS und den Lesern ist das egal. Aber wenn du das brauchst, wiederhole es doch noch einmal.

Viel Spaß im Forum! :-)

https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE150000986&psml=bsndprod.psml&max=true

Eine Legasthenie begründet bei Erwachsenen keinen Grad der Behinderung.
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TJDettweiler  02.11.2022, 18:40
@mjutu

Ob medizinisch Behinderung, Störung oder Krankheit ist doch egal.

Legasthenie ist etwas angeborenes das diagnostiziert wird und wird im Rahmen des Benachteiligtenausgleiches bei Klassenarbeiten und Prüfungen gleichermaßen wie eine dementsprechend einschränkende Behinderung Berücksichtigt. Alleine darum geht es hier und um nichts anderes.

hier wird es so dargestellt dass Legasthenie und Lese- und Rechtschreibeschwäche die einzigen Kriterien sind die eine Zeitverlängerung rechtfertigen. Das einfach nur so nicht stimmt. Das der Schulpsychologe dies in die Wege leitet, wie es in der Antwort steht, stimmt auch nicht.

Denn ein Attest vom Facharzt mit dementsprechender Diagnose muss beim Schulamt eingereicht werden.

Der Schulpsychologe hat damit gar nichts zutun.

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mjutu  02.11.2022, 22:45
@TJDettweiler

Nein, es wird hier nicht so dargestellt, als wäre Legasthenie der einzige Grund. Ich hatte z.B. eine Aphasie genannt.

Du pickst Satzstücke aus dem Zusammenhang und versucht Recht zu behalten. Damit lass ich dich nun mal alleine, denn das hilft dem FS nicht weiter.

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TJDettweiler  02.11.2022, 22:54
@mjutu

Lese bitte die Antwort unter die wir hier kommentieren und die ich kritisiere nochmal und dann erzähle mir nochmal ob da steht Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche und dass das nicht mit Behinderung zutun hat.

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mjutu  03.11.2022, 10:29

Danke für die klare Antwort.

Auch wenn man durchaus auch wegen einer Behinderung einen Nachteilausgleich bekommen kann, weist du darauf hin, dass nicht alle Personen, die eine Verlängerung bei Arbeiten genehmigt bekommen automatisch "behindert" sein müssen. Insofern klärt deine Antwort die Frage.

Es ist immer schade, wenn Kommentierende den Antwortenden das Wort im Mund verdrehen wollen. Hier mit Spitzfindigkeiten Gegenbeispiele zu produzieren, ist nicht hilfreich.

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An Deiner Stelle würde ich ihn fragen. Die meisten Menschen sprechen gerne über ihre Schwächen, solange diese gesellschaftlich akzeptiert sind.

Diese Möglichkeit gibt es bei Kindern mit einer Lernschwäche.


Das beantragt man bzw. die Schule für den Schüler beim Schulamt.

Bei Krankheit oder sonstigen Einschränkungen geht das.