Immobilienhai - Beleidigung?
X nennt den Vermieter Y einen ,,erfolgreichen Immobilienhai“ und bekommt deswegen eine Abmahnung.
Ist das in Ordnung?
7 Antworten
So, wie ich Dich mittlerweile kennen gelernt habe, bist Du scheinbar recht schnell mit Beleidigungen.
Du wirst also Deinen Vermieter nicht aus Spaß einen Immobilienhai genannt haben, sondern Du wolltest ihn bewusst beleidigen. Das unterstelle ich Dir jetzt mal.
Mein Mietrechtsanwalt, hätte Dir in meinem Auftrag direkt die fristlose Kündigung zugestellt. (§543 (3) 3 - besonderer Grund und keine Abmahnung nötig. Durch diese Beleidigung wäre das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter so gestört, dass eine weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
Gut möglich, dass der Anwalt Deines Vermieters der Meinung war, dass es besser wäre, es erst einmal bei der Abmahnung zu belassen.
Nein.
Natürlich, Beleidigungen sind eben nicht die feine Art.
Nein!
Auf gar keinen Fall!
Beipiel:
Der Vorstand einer Bank begrüßt seinen Kunden der erfolgreich im Bauträger- und Maklerwesen tätig mit:
"Ach der Immobilienhai"!
Worauf der Kunde antwortet:
"Angenehm Herr Kredithai"!
Der Banker entschärft die Situation mit der Bemerkung:
"Das zeichnet und beide aus! Wir brauchen in unserem Geschäft Biss"!