Im Praktikum auch Samstags Arbeiten?
Hallo, ich bin momentan im Praktikum und wollte wissen ob es erlaubt ist Samstags auch dort hin zu gehen. Da ich minderjährig bin bezweifle ich, dass ich 6 Tage die Woche überhaupt gehen darf. Oder Zählt das nur als 5 Tage Woche wegen dem Feiertag?
3 Antworten
Zitat aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz
§ 16 Samstagsruhe
(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur
1.
in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2.
in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
3.
im Verkehrswesen,
4.
in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
5.
im Familienhaushalt,
6.
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
7.
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen,
8.
bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
9.
beim Sport,
10.
im ärztlichen Notdienst,
11.
in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.
Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.
(4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden, kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.
Arbeitsrecht für Minderjährige sagt: nur 5 Tage die Woche
Das gilt auch für Praktika
Guck mal hier, da steht alles, was for Dich wichtig ist>
https://www.arbeitsrechte.de/jugendarbeitsschutzgesetz-arbeitszeit/
Nein, der Feiertag hat damit nichts zu tun, Aber die gesamte Stundenanzahl.
Schau in deinen Vertrag.
Es gibt besondere Regeln im Arbeitsrecht für Minderjährige, das übergehst Du dezent.