Zählt ein Praktikum zu der 20 Stunden Regel für Studenten dazu?
Als Student darf man ja während den Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Zählt das auch für ein Praktikum?
1 Antwort
Soweit ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum nicht in Form eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird, handelt es sich dabei lediglich um die Verlagerung des Studiums an einen anderen Ort und damit nicht um eine Erwerbstätigkeit im Sinne der wohl gemeinten Werkstudiregelung.
schonen
01.03.2024, 08:12
@Geofreak282
Es ist ja als Studi nicht verboten, mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten. Diese 20-Wochenstunden-Grenze entstammt der Werkstudiregelung. Zunächst fällt dann lediglich die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung weg. Ein freiwilliges unechtes Praktikum unterliegt dieser sozialversicherungsrechtlichen Regelung.
es ist ein freiwilliges Praktikum, welches ich während dem Semester machen will. geht das?