Zählt ein Praktikum zu der 20 Stunden Regel für Studenten dazu?

1 Antwort

Soweit ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum nicht in Form eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird, handelt es sich dabei lediglich um die Verlagerung des Studiums an einen anderen Ort und damit nicht um eine Erwerbstätigkeit im Sinne der wohl gemeinten Werkstudiregelung.

Geofreak282 
Fragesteller
 29.02.2024, 21:09

es ist ein freiwilliges Praktikum, welches ich während dem Semester machen will. geht das?

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schonen  01.03.2024, 08:12
@Geofreak282

Es ist ja als Studi nicht verboten, mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten. Diese 20-Wochenstunden-Grenze entstammt der Werkstudiregelung. Zunächst fällt dann lediglich die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung weg. Ein freiwilliges unechtes Praktikum unterliegt dieser sozialversicherungsrechtlichen Regelung.

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