Im Arbeitszeugnis fehlen Tätigkeiten... Worauf kann ich bestehen?

2 Antworten

Wenn es sich so zugetragen hat, wie Du es schilderst, muss das Unternehmen die besagten Tätigkeiten (zeitgerecht dargestellt) mit aufnehmen, weil es ansonsten gegen den Grundsatz der Zeugniswahrheit verstoßen würde.

Dein Anspruch auf Nennung der Tätigkeiten ist im Notfall sogar vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagbar - zumal Du dafür ja sicher jede Menge Zeugen beibringen könntest.   

Bestehen Sie darauf, dass Ihre vertretende Tätigkeit  x Monate lang im Zeugnis aufgeführt wird. Wenn der AG das nicht macht, gehen Sie zum Arbeitsgericht. Dort sollten Sie nachweisen können, dass das der Tatsache entspricht.

Es war unklug, die Vertretung oder komisarische Übernahme nicht vertraglich festgelegt zu haben...

Viel Glück!