Im Arbeitszeugnis fehlen Tätigkeiten... Worauf kann ich bestehen?
Hallo liebe Leuts :), Ich habe folgendes Problem... Ich habe in einem Textileinzelhandelsunternehmen als Outfitberater 2012 angefangen... Als unsere Store Managerin aufgehört hat habe ich von Area Manager die Versbtwortung übertragen bekommen (ohne etwas offizielles=kein Geld extra oder ähnliches) nach Ca 3 Monaten haben wir dann einen neuen Store Manager bekommen und von dem habe ich Ca. 1 Jahr die Vertretung gemacht (wieder inoffiziell) ... Anschließend wurde mir die Verantwortung entzogen da ich es nicht mehr eingesehen habe für das gleiche Geld mehr Verantwortung zu haben... Nun meine Frage ... In meinem Arbeitszeugnis steht nichts davon und auch auf Anfrage beim neuen Area Manager wurde mir ein Zeugnis diesbezüglich verwehrt (auch keine Bescheinigung oder sowas) ... Worauf kann ich bestehen? Kann ich es verlangen das dies quasi dokumentiert (Arbeitszeugnis oder Bescheinigung) wird?
2 Antworten
Wenn es sich so zugetragen hat, wie Du es schilderst, muss das Unternehmen die besagten Tätigkeiten (zeitgerecht dargestellt) mit aufnehmen, weil es ansonsten gegen den Grundsatz der Zeugniswahrheit verstoßen würde.
Dein Anspruch auf Nennung der Tätigkeiten ist im Notfall sogar vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagbar - zumal Du dafür ja sicher jede Menge Zeugen beibringen könntest.
Bestehen Sie darauf, dass Ihre vertretende Tätigkeit x Monate lang im Zeugnis aufgeführt wird. Wenn der AG das nicht macht, gehen Sie zum Arbeitsgericht. Dort sollten Sie nachweisen können, dass das der Tatsache entspricht.
Es war unklug, die Vertretung oder komisarische Übernahme nicht vertraglich festgelegt zu haben...
Viel Glück!