Im Abitur durchgefallen wegen Schulblock?

3 Antworten

In meinen Augen hast Du Recht.Normalerweise wird man in solchen Fällen gar nicht erst zugelassen, kann, oder muss abgehen, oder geht ab sofort (nach dem Ende des 4. Semesters), in den Q1-Jahrgang zurück. In meinen Augen passiert das ständig, ist also nyx ungewöhnliches.

MMn hätte es beiden Seiten auffallen müssen, Dir, aber auch der Schule, also dem OberstufenKoordinator. Was sagen die dazu? Als es darauf zulief, hättest Du nach der Möglichkeit einer ZusatzLeistung fragen können/müssen und die Lehrer hätten Dich warnen müssen.

In meinen Augen ist das ein Formfehler, bei dem ich aber die Konsequenzen kaum abschätzen kann. Als ich in der 13. war, hat ein Schüler des Jahrgangs über mir einen Kurs 'nachgeholt'. Ich weiß nicht, wie er sich dafür die Erlaubnis geholt hat. Schon vorher kursierte die Story, dass man bei zwei Schülerinnen übersehen hatte, dass sie zu wenig (NaWi)-Kurse hatten, weshalb sie im 4. Semester dann vier Bio-Kurse gleichzeitig hatten, die entsprechend ihre Themen und die Zeitleisten anpassen musste. Eine MitAbiturientin war in der Oberstufe schon einmal sitzen geblieben, durfte dann aber sozusagen doch im 3. Amlauf Abi machen (soziale Härte).

Ich selbst habe von einem ähnlichen Formfehler profitiert: Obwohl ich im Prinzip schon 'durchgefallen' war, wurde mit der PrüfungsSerie einfach weiter gemacht, wo ich ein zweites mal 'durchgefallen' bin. Theoretisch wäre das das Ende gewesen, aber so war es nicht rechtens: Man hätte die PrüfungsSerie schon bei der 1. 'Fünf' abbrechen und nach einer Pause vollkommen neu starten müssen.

Wie ich immer sage. Es gibt im Bildungssystem nichts, was es nicht gibt. Normalerweise kann im Nachhinein nichts mehr verschlechtert werden. Das es aber in der Realität oft anders abläuft, weiß ich auch. Schulgesetze sind meistens nur zur Dekoration da.

Am besten du redest mit deinen Eltern darüber und ihr geht zu einem Anwalt für Schulrecht. Notfalls geht damit in die Medien. Dann gibt man dir vielleicht mit Augenzuzwinkern das Abitur. Wenn nicht, dann wechsle am besten die Schule, wenn du das Schuljahr wiederholst.

Ich habe auch viel unrealistisches erlebt. Darüber schrieb ich auch ein eBook. Wenn du willst, kannst du mal meine Geschichten lesen. :)

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn weder Oberstufen-Koordinator (SEK II-Beratungslehrer als "Mitschuldiger") noch Schulleiter etwas unternimmt, würde ich SOFORT (!) die von Lehrern und Schulleitung gefürchtete DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE einleiten, in der du minutiös den Sachverhalt beschreiben musst, und die / der dann "auf dem Dienstweg" = über die Schulleitung zur nächsthöheren Schul-Instanz (in NRW Schuldezernat bei der Bezirksregierung) weitergeleitet werden muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung