illegaler waffenbesitz strafe?
ein freund von mir wurde mit einer scharfen waffe erwischt das ist erst jetzt passiert und ich würde gerne wissen was jetzt auf ihn zukommt
3 Antworten
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. ... (3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Wenn er wirklich pech hat und es als besonders schwerer Fall gilt bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe...wenn er wirklich Glück hat und noch nicht vorbestraft und eventuell minderjährig ist kann es auch eine Geldstrafe werden.
War es eine Kriegswaffe? Oder was für eine Art von Waffe war es? Pistole? Flinte? Büchse?
Das sie kleiner ist macht es nicht weniger schlimm, im Gegenteil, wäre es ein großes Kleinkalibergewehr wäre die Strafe wahrscheinlich sogar geringer..
Was ist eine "scharfe Waffe" in deiner Definition?
scharfer Dolch
scharfes Samuraischwert
scharfes Karambit
Schusswaffe?
eine schusswaffe natürlich wenn man von scharfen spricht spricht man von schusswaffen
Der allgemeine Volksmund vielleicht....wir Sachkundigen bezeichnen sie schlicht und weg als Schusswaffen, so wie das Waffengesetz auch.
Was mit "deinem Freund" passiert, entscheidet der Staatsanwalt in einem eindeutigen Fall per Strafbefehl, oder ein Richter in einer Hauptverhandlung. Schliesslich ist auch Ort und Gelegenheit des Antreffens mit der Schusswaffe mit ausschlaggebend für die Straffindung. Es ist ein Unterschied, ob man das Teil einfach nur sobei sich hat, oder ob man es bei der Durchführung einer Straftat, oder sogar zur deren Durchführung benutzt.
Aber eines kann ich gewiss sagen, ein Kavaliersdelikt ist das nicht. Dafür gibt es mindestens eine fette Geldstrafe, und zwar deutlich im oberen zweistelligen Bereich der Tagessätze, sofern "dein Freund" schon nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt wird. Ansonsten gibt es ein dickes Sozialstundenkonto, sofern Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Das das später im Bundeszentralregister auftaucht, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Damit sind Jobs im öffentlichen Dienst, wei z.B. bei der Polizei und Bundeswehr, sowie Legalwaffenbesitz, und sonstige Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen vorerst tabu.
Wenn er wirklich pech hat und es als besonders schwerer Fall gilt bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe...wenn er wirklich Glück hat und noch nicht vorbestraft und eventuell minderjährig ist kann es auch eine Geldstrafe werden.
Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.