Identität von Unfallopfern ermitteln?

7 Antworten

Die Rettungskräfte haben wohl vorerst gar keine Zeit dazu - sie müssen sich auf andere Dinge konzentrieren. Die Personenfeststellung übernimmt die Polizei. Sie nutzt alle Möglichkeiten, die sich bieten, als Erstes natürlich die Geldbörse, aber ggf. auch Handy, Taschen usw.

Glücklicherweise gibt es inzwischen immer mehr Menschen, die einen sogenannten Notfallpass mit sich führen. Das ist nicht nur für die Polizei wichtig, weil dort wichtige Daten zur Person abgefragt werden können (z. B., wer zu benachrichtigen ist). Ggf. sind dort auch wichtige Informationen für Rettungsdienst / Ärzte usw. hinterlegt.

Der Rettungsdienst sucht nicht nach Identitätsnachweisen, diese haben zunächst auch überhaupt keine Priorität, im Rettungsdienst hat die notfallmedizinische Versorgung des Notfallpatienten die absolute Priorität und nicht dessen Identität, diese ist höchstens für die Polizei von Interesse. Ansprechbare Notfallpatienten werden natürlich wenn es die Notfallsituation medizinisch hergibt nach ihrer Krankenkassenkarte gefragt, wenn der Zustand des Patienten allerdings so bedrohlich ist, dass selbst dafür keine Zeit bleibt, dann ist auch die Abrechnung ersteinmal vollkommen irrelevant, der Patient erhält die medizinisch notwendige Versorgung vom Rettungsdienst, die Krankenkasse wird dann im Nachhinein vom Krankenhaus an den Rettungsdienst übermittelt.

Desweiteren muss man auch ganz klar festhalten, dass die Identität einer Person logischerweise sehr hohe personenbezogene Daten sind und diese zu ermitteln, dazu fehlt es dem Rettungsdienst schlichtweg an der notwendigen gesetzlichen Grundlage. Schaut man in die Rettungsdienstgesetze der Länder, dann wird man darin nicht's finden, was den Rettungsdienst dazu ermächtigen würde, Patienten zu durchsuchen, eine Durchsuchung ist eine Aufgabe der Polizei (Strafprozessordnung als Bundesrecht und Polizeigesetze der Länder). Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Es wird alles abgesucht. Kleidung, Portmonee, mitgeführte Dinge wie Rucksäcke u.ä., aber auch im Handy kann nachgeschaut werden. Man soll zB im Telefonbuch einen Kontakt unter ICE (In Case of Emergency) speichern, der informiert werden soll. Über diesen kann dann auch die Identität festgestellt werden.

Bringt das alles nichts werden die Vermisstenmeldungen abgeglichen oder die Öffentlichkeit informiert und befragt.

Erenenenen  01.05.2020, 17:58

nicht so wirklich richtig

0

Für Rettungsdienst und Feuerwehr ist der Fall ziemlich klar: Im Unfallauto wird nicht herumgewühlt. Wenn man da mal mit dem Kopf nicht ganz dabei ist und z.B. einen Sitz zurück schiebt, ist schnell mal ein Hinweis auf den Unfallhergang vernichtet. Außerdem ist das Auto auch nach dem Unfall noch die Privatsphäre der Insaßen, also haben wir da nicht einfach hinein zu schauen.

Außerdem wollen wir den Patienten im Zweifel ja ohne Verzögerungen in die Klinik bringen, also haben wir wohl kaum Ressourcen frei, nach etwas zu suchen.

Wenn der Patient einigermaßen stabil ist und den expliziten Auftrag gibt wie "mein Handy müsste im Handschuhfach sein, holt mir das bitte noch", dann wird man wohl in Absprache mit der Polizei so freundlich sein.

Am Patienten werden die Taschen kurz von außen abgetastet. Was dort drin ist, wird als Patienteneigentum asserviert (die Kleider sind ein Fall für die Mülltonne). Wenn sich da ein Geldbeutel findet, wird (nach Möglichkeit vor Augen des Patienten) nach einem Ausweisdokument oder der eGK geschaut.

Ansonsten geht der Patient eben als "Unbekannt" in die Klinik. Mal ehrlich, der Name ist ziemlich unwichtig, wenn es darum geht, dass der Unfallchirurg baldmöglichst loslegen kann. Die genauen Protokolle für den Umgang mit unbekannten Patienten sind unterschiedlich; bei uns bekommen sie den Vornamen "Notfall" und als Nachnamen einen Fluss. Dann bringen wir also "Notfall Donau" in den einen Schockraum und "Notfall Elbe" in den anderen.

Die Polizei hingegen schaut sich das Unfallauto gründlich an und öffnet auch Klappen, schaut unter Sitze und dergleichen. Es muss dokumentiert werden, welche Besitztümer da auf dem Abschleppwagen sind (nicht, dass der Verunfallte später das teure Platin-Collier aus dem Handschuhfach vermisst). Und klar, man sucht nach Hinweisen über die Identität der Insaßen. Oftmals wird aber auch einfach mal eine Abfrage des Fahrzeughalters vorgenommen. Wenn Geschlecht und Alter passen, wird erstmal angenommen, dass der Fahrer auch der Halter ist. Ist der Halter erkennbar jemand anderes, wird er durchaus auch mal angerufen "Herr Mustermann, wer ist denn gerade mit Ihrem Auto unterwegs?".

Hornet260 
Fragesteller
 01.05.2020, 19:52

WOW........Hey, VIELEN LIEBEN DANK!!!! Ganz tolle Antwort!!!!!Danke!

0

Hi,

an der Einsatzstelle wird selten großartig nach Identitätshinweisen gesucht - allenfalls von der Polizei.

Ansonsten sind Geldbeutel und, mit recht großen Abstrichen, das Handy die Dinge, nach denen man am ehesten sucht. Es bringt auch nicht viel, einfach nach irgendeinen Namen zu suchen - im Idealfall sollte es der des Unfallopfers sein.

Wirklich gewährleistet ist das eigentlich nur durch einen Lichtbildausweis (oder eben die eGK).

Auf den Punkt: Gibt es für Rettungskräfte oder Behörden da ganz klare Vorgaben, nach was man zu suchen hat und wo??

Zumindest im Bereich des Rettungsdienstes gibt es keine solchen Vorgaben. Wird man an der Einsatzstelle nicht fündig, geht der Transport eben als "John Doe" bzw. "Unbekannt" in die Klinik.

Dort kann mit etwas mehr Zeit und ggf. auch unter Zuhilfenahme der Polizei eine Identitätsfeststellung erfolgen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent