Ich werde nach der Ausbildung nicht übernommen, und war am januar beim Arbeits Agentur und habe denen bescheid gesagt das ich nicht übernommen werde und die?
Frau meinte wenn du kurz vor Ende bist bringst du das Schreiben mit das du nicht übernommen wirst. Und dieses Schreiben habe ich gestern von der Firma bekommen das ich nicht übernommen werde. Nun meinte ein Kollege von mir ich soll gleich morgen zum arbeitsagentur hingehen und Antrag auf arbeitslosengeld stellen weil er meinte wenn du das später machst wird dein geld nicht am anfang des Monats kommen... stimmt das muss ich einen Antrag anstellen??L
3 Antworten
Es geht aus Deiner Frage nicht hervor ,wann Dein letzter Ausbildungstag ist,
bzw.wann Deine letzte Prüfung ist.
Es kann so sein,das mit bestehen Deiner Prüfung ,gleichzeitig keine Beschäftigung mehr stattfindet,bzw.man Dich sofort freistellt ,nämlich um kein Anstellungsverhältnis zu begründen.
Ja,am besten gehst Du umgehend zur Arbeitsagentur.Seit Jahren ist es so geregelt,das man sich arbeitssuchend melden muss,sobald man weiss ,das man arbeitslos wird.
Der Anspruch auf ALG 1 besteht vom 1.Tag der Arbeitslosigkeit.Allerdings kann eine verspätete Meldung ,man versucht Dich unmittelbar zu vermitteln ,um Arbeitslosigkeit gar nicht entstehen zu lassen ; eine Kürzung in Frage kommen.
Natürlich musst du einen Antrag stellen. Du hast mit einer Behörde zu tun, die Geldleistungen auszahlt. Was hast du denn gedacht?
Dein Ausbildungsbetrieb muss dir spätestens 3 Monate vor Ende deiner Ausbildung mitteilen, ob du übernommen wirst oder nicht. Dann solltest du dich auch unverzüglich arbeitslos melden. Ich meine sogar im Kopf zu haben innerhalb von 3 Tagen ab Bekanntwerden.
Allerdings musste ich mich noch nie arbeitslos melden.
Solltest du dennoch Arbeit finden, gut für dich.
emesvau
wenn du weißt das du ab einen bestimmten Datum Arbeitslos wirst, dann mußt du dich schnellstmöglich, also morgen Arbeitssuchend und Arbeitslos ab dem Datum melden.