Ich werde geschubst darf ich mich wehren im Sinne von Notwehr?
danke
5 Antworten
Ja, man darf sich verteidigen, wenn ein Angriff kurz bevor steht, oder bereits im Gange ist. Wenn jemand dich schubst, will er dich wahrscheinlich auch schlagen, da er mit dem schönsten die nötige Distanz für den Schlag kriegen will.
Lg Helfer780
Lies halt https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Erforderlich = also verhältnismäßig, nicht mehr wie nötig - wenn also ducken oder ein Schritt zur Seite reicht, dann nur das...
Gegenwärtig = nur wenn der Angriff läuft oder unmittelbar kommt, Nachtreten ist KEINE Notwehr!
Rechtswidrig = also nur wenn es bewusst als Angriff und nicht als Kabbelei oder aus Versehen oder so gemacht wird...
Ich verstehe doch was du sagen willst - du bewegst dich rechtlich gesehen damit aber auf sehr dünnem Eis, weil du einerseits "Notwehr" für dich beanspruchst, andererseits aber von vorneherein die Verhältnismäßigkeit (die wesentlicher Anteil des Notwehrparagraphen ist, ausgedrückt im Wort "erforderlich", was in Gesetzesdeutsch heißt, dass darüber hinaus gehende Gewaltanwendung eben NICHT abgedeckt ist!) nicht zu beachten beabsichtigst...
...du willst das nicht hören - dann wirst du es spüren müssen wenn es tatsächlich mal so vorkommt...
Für meine Person hoffe ich, Leuten mit si einer Sichtweise nicht zu begegnen und gar aus Versehen anzustoßen...
Was für ein Mumpitz - nein, es geht eben nicht darum eine andere Wange oder sonstwas hinzuhalten, sondern nicht weiter zu eskalieren, nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen oder sonst was übertriebenes...
...aber ich sagte ja ja schon dass Du das nicht hören willst...
Kann nur sagen dass ich in den doch schon einigen Lenzen auf diesem Erdenrund noch nie ein Pfefferspray oder sonst irgendeine Waffe gebraucht hätte - mit ein wenig Umsicht konnte ich bisher sämtliche Situationen vermeiden, wo dies ewentühl vermeintlich nötig hätte sein können...
Du weißt schon was "Eskalation" heißt, oder?
Ja natürlich ist der Angriff eine Agression, aber Deppen gibt es offenbar überall...
...und Du meinst ernsthaft, den gleich zu pfefferbesprayen bringt ihn von seiner Aggression runter? Na, dann geht es doch erst recht ab...
Aber Du scheinst ja geradezu eine Gelegenheit zu suchen, jemandem eine "einschenken" zu können, das ganze noch zu verstärken, eben weiter zu eskalieren...
Ich wäre dem Deppen einfach nur ausgewichen, hätte den stehen lassen und wäre weitergegangen, keine Wange, keine Pizza, keine Eskalation... as simple as that...
Ich hab 2 mal Pfefferspray eingesetzt und in beiden Fällen haben die aufgehört ein Aggressor Sucht sich ein leichtes Ziel und nicht jemand der schnell und brutal ist und schön für dich das Gesetz sagt aber nicht das man sich so verhalten muss das ist deine Entscheidung !
Nicht unbedingt. Der Notwehrparagraph ist dazu da, Menschen Straffreiheit zu ermöglichen, wenn sie einen bevorstehenden und andauernden Angriff mit Gewalt gegen den Angreifer abwehren.
Nehmen wir bspw. an du stehst irgendwo auf dem Schulhof, jemand kommt von hinten und schubst dich und rennt weg. Hinterher zu rennen und denjenigen zu schlagen, wäre also keine Notwehr, weil der Angriff gegen den du dich verteidigen willst, bereits abgeschlossen ist. Derjenige ist ja weggegangen.
Etwas anderes wäre es bspw. wenn du siehst wie jemand auf dich zurennt, die Faust ballt und ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Dann darfst du dich wehren.
Im Zweifel sind diese Dinge im vom Einzelfall abhängig. Notwehr muss immer verhältnismäßig sein.
Natürlich zurückschubsen und abwarten was passiert. Je nachdem kann man auch andere Maßnahmen ergreifen.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Nach dem Schubs ist der gegenwärtige Angriff also beendet. Wenn also nicht weiter geschubst wird und es keine anderen körperliche Angriffe mehr gibt, darfst du auch nicht zuhauen.
Musst du nicht, du kannst dich wehren, aber eben besser verbal.
Ab hier müsstest du, rein rechtlich, versuchen die Situation erstmal verbal zu klären.
Notwehr heißt, versuchen zu verhindern dass etwas passiert.
Wenn es bereits passiert ist, greift keine Notwehr mehr. Ein Recht zur Rache gibt es in unserem Rechtssystem - zum Glück!! - nicht.
Dann kann man nur, das, was passiert ist, aufarbeiten. Wie, das richtet sich natürlich nach dem Einzelfall und dem Ergebnis. Bist du vor ein Auto geschubst und von diesem überfahren worden? Dann reden wir von einer Straftat, die bei der Polizei anzuzeigen wäre. Oder war es nur ein einzelner, völlig folgenloser, leichter, eher freundschaftlich-neckender Schubser? Wenn es dich stört, erst einmal mit der schubsenden Person reden, dass sie das zukünftig unterlassen soll. Wenn du in der Schule immer wieder von denselben geschubst wirst, wenn es Richtung Mobbing geht, wäre die Lehrkraft die geeignete Anlaufstelle...
So ein Unsinn man darf sich mit Gewalt dagegen wehren man muss ein Angreifer nicht ausliefern lassen nichts mit ducken