Ich war noch nie in so einer Situation?
Also ich und meine Ex haben ein kind zsm gezeugt ist in 2 monaten oder so auf der Welt ...ich und meine " ex" sind getreent also ich habe schluss gemacht ! Und ich habe keine interesse weder an meine ex noch an das Baby ? Ich weiß ich muss zur Gericht gehen und so und das halt dann klären ...nun meine Frage ist wenn ich jetzt zur Gericht sage ich habe keine interesse an das baby und möchte das Sorgerecht freiwillig abgeben ? bin ich dann von allen befreit? Also ich habe Angst das ich Unterhalt zahle und so obwohl ich keine Interesse an das Kind habe ? Was für Folgen könnte ich haben ?
Bitte eine/r mit Erfahrung
8 Antworten
Die Unterhaltspflicht für euch beide erlischt nur bei einer Adoption eures Kindes. Wird das Kind in ein Heim (Jugendamt) gegeben, seid ihr beide unterhaltspflichtig. Bitte kümmere demnächst dich um Verhütung, wenn du kein Interesse an Kindern hast. Schon traurig, für so ein kleines Wesen. Jugendamt und Heim sind ein bisschen wie Lotterie. Bleibt zu hoffen, dass es für euer Kind gut ausgeht. In eurem Fall war es sicher die beste Entscheidung das Kind abzugeben.
Weil es dann erst einmal in eine Pflegefamilie kommt oder in Adopttionspflege. Und solange es nicht adoptiert ist, zahlt ihr dann beide an das Jugendamt. Die Kosten für eine Unterbringung in einer Pflegefamilie kostet und warum sollen die anderen Steuerzahler dafür aufkommen wenn ihr 1. ein Kind zeugt und bekommt und 2. es dann loswerden wollt?
Unterhalt musst du so oder so zahlen. Sorgerecht bekommst du nur, wenn sie zustimmt.
Also dein alter bin ich nicht, das vorneweg. Wenn du bereits die Vaterschaft anerkannt hast und sie zugestimmt hat, dann passt es ja für dich. In der Düsseldorfer Tabelle kannst du nach dem Regelunterhalt schauen, den du zahlen wirst die nächsten 18 Jahre
Ergänzend dazu: Nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern bis zur Vollendung der ersten beruflichen Ausbildung.
lg
Sie hat mir auf whatsapp geschrieben das sie das baby in Jugendamt abgeben will also ich habe die Chats noch? Was kann ich denn dafür wenn sie es abgeben will ? Warum soll ich dann zahlen?
Das sagt dir dann der Richter beim Familiengericht warum du unterhaltspflichtig bist
Aber warum ich ? Wenn sie es freiwllig abgeben möchte ich schwöre bei Gott ich habe auch Chats
Les dir die Rechtsprechung durch lass dich von einem Anwalt beraten. Du wirst selbst dann Unterhalt zahlen. So jetzt weisst du alles
also warte ? sie will es freiwllig in jugendamt abgeben und ich muss dann zahlen? ? Aber was ist wenn ich an mein kind interesse habe ? Könnte ich es dann haben? Ich meine die person hat es selber geschrieben das sie das abgeben will? Besteht die Chance das ich es kriege?
wenn du das sorgerecht hast, kann sie es nicht einfach dem Jugendamt geben danach da du sorgeberechtigt bist.
Ich habe das Sorgerecht briefe und Chats ...helfen mir die Chats auch?
Sorgerecht muss beim Jugendamt beurkundet worden sein oder Notar
Da steht drin das sie mir meine Tochter nicht geben will und sie das in jugendamt abgeben will
Ist oben alles gesagt. Wenn du keine Urkunde vom Jugendamt oder Notar hast wo sie zugestimmt hat dem Sorgerecht, dann hast du keines. Gute Nacht
Ich habe alles schon die Briefe also alles ist bei mir bei der nichts nur ich habe die Sorgerecht briefe
Ihr seid nicht verheiratet? Wenn du jetzt das Sorgerecht freiwillig wieder abgeben möchtest, warum habt ihr denn überhaupt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung (z.B. beim Jugendamt oder bei einem Notar) abgegeben?
Die Mutter kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn du dem zustimmst. Allerdings endet durch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts nicht die Pflicht, Unterhalt zu zahlen.
Kommt ein Kind in eine Pflegefamilie, erhält diese für den Unterhalt des Kindes und die Erziehungsleistungen Pflegegeld vom Jugendamt. Doch die leiblichen Eltern müssen sich daran grundsätzlich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
Nur bei einer Adoption (der du als Vater zustimmen musst) erlöschen alle Rechte und Pflichten.
Alles Gute für dich!
Natürlich musst du Unterhalt zahlen. Du bist ja mit dafür verantwortlich, dass es das Kind gibt (außer ihr habt ein Kondom benutzt und sie hat da ein Loch rein gemacht oderso). Ob du Interesse an dem Kind hast oder Kontakt oder ähnliches spielt keine Rolle. Du musst finanziell dafür aufkommen, denn du hast das Kind gezeugt.
Aber meine ex hat mir gesagt sie will das in jugendamt abgeben
Wie das aussieht, wenn das Kind zur Adoption freigegeben wird oder ähnliches weiß ich nicht.
wenn die mutter des kindes nicht mit dir verheiratet ist, hat sie alleiniges sorgerecht. wenn du kein gemeinsames sorgerecht möchtest, dann bekommst du auch keins.
nach der geburt, meldet sich dich als vater und du wirst aufgefordert die vaterschaft anzuerkennen. tust du dies nicht, wirst du gerichtlich dazu gezwungen und trägst die kosten des verfahrens.
du wirst unterhaltspflichtig für das kind und für die mutter des kindes mind. bis zum 3. lebensjahr.
ob du interesse hast oder nicht spielt keine rolle und interessiert weder ein gericht und auch kein jugendamt.
Sie hat mir selber geschrieben auf Whatsapp das sie es abgeben will ? Warum muss ich dann zahlen wenn sie es abgeben will?