ich habe nach mpu aufbauseminar gestern mein führerschein bekommen und heute mit handy erwischt was

7 Antworten

Handy am Ohr gibt zwar einen Punkt, aber da wird unterschieden zwischen schweren und nicht so schweren Verstößen. Hättest du einen Punkt für zu schnelles Fahren bekommen, wär dein Führerschein gleich wieder weg und die nächste MPU wär die Folge. Handy am Ohr ist ein nicht so schwerer Verstoß, davon darfst du aber auch nur einen haben. Beim zweiten geht es auch wieder zur MPU. Reiß dich zusammen und halt dich an die Regeln dann musst du nicht mehr zur MPU!

Also, wenn Deine Pappe seit 2008 bis gestern weg war, dann musst Du ja was Kolossales im Strassenverkehr losgelassen haben. Und dann hast Du EINEN Tag später das Handy am Ohr und lässt Dich auch noch erwischen dabei. Beides macht nicht gerade den intelligentensten Eindruck. Du scheinst ein unheilbarer Fall zu sein. Was Dir daraus an Schweirigkeiten entsteht kann ich Dir nicht genau sagen. Wohl aber empfehle ich Dir, auf den ÖV umzusteigen.

Manche lernen es nie, andere noch viel später......

Ich frage mich echt manchmal, wie dumm man eigentlich sein kann. Aber anscheinend war deine vorherige Strafe nicht Strafe genug....

Womit du rechnen musst? Auf jeden Fall mit einem Bußgeld von 40 EUR und 1 Punkt

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Warum wurde Dir denn 2008 die Fahrerlaubnis entzogen? Bei den nun folgenden Maßnahmen, kann das durchaus eine Rolle spielen ..

Die Polizeibeamten werden nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige fertigen und an die zuständige Bußgeldbehörde weiterleiten. Von dort erhältst Du dann einen Bußgeldbescheid über 40,-€ und 1 Punkt im VZR. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde auch noch informiert wird, haben die evtl. Zweifel an Deiner grundsätzlichen Eignung ein Fahrzeug sicher zu führen (vgl. §3 FEV) und ordnen z.B. wieder irgendwelche Auflagen an oder entziehen dir wieder die Fahrerlaubnis ...

Coboldt  11.09.2012, 14:54

Für nen Entzug reicht das wohl nicht. Außerdem würde eine Fahrerlaubnis nicht nach § 3 sondern in diesem Falle nach § 46 i. V. m. § 11 FeV (Eignung) entzogen. Nicht so viel Halbwissen, bitte. § 3 FeV ist zuständig für die Fälle, in denen gar keine Fahrzeuge, also auch keine Fahrräder, mehr geführt werden dürfen.

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PepsiMaster  11.09.2012, 15:10
@Coboldt

Dass die gesetzliche Norm für diesen Fall nicht §3 FEV wäre, ist unstrittig, für den Fragesteller macht es aber keinen Unterschied.

Dass es in diesem Fall wohl nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen wird, wird auch daran liegen, dass die Fahrerlaubnisbehörde zunächst nichts davon erfährt. Zumindest ist diese Ordnungswidrigkeit aber der erste Baustein für die sicherlich in Zukunft folgende erneute Entziehung der FE.

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Also bei soviel Lernresistenz sollte man dir den Führerschein gleich wieder abnehmen. Wer sich nicht an die Regeln halten kann, muss auch nicht Auto fahren. Wenn du schon 1x zur MPU musstest, kannste auf jedenfall mit Konseqzuenzen rechnen.