Ich habe eine Zeigeneinladung wegem gefährdung im straßenverkehr?
kann es sein das sie eine aussage brauchen wer das fahrzeug gefahren hat oder warum werde ich einfach so eingeladen? ich habe keine gefährdung im straßenverkehr festgestellt.
Im brief steht noch das ich fahrzeugschein, führerschein und personalausweis mitnehmen soll?
kann ich auch anrufen und fragen was sache ist oder werden die mir das am telefon nicht beantworten.
viele grüße
3 Antworten
Von wem kommt die Einladung /Vorladung? Einladungen der Polizei musst du als Zeuge nur nachkommen, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Abs. 3 Satz 1 StPO).
Als Zeuge musst du erscheinen. Am Telefon wirst du aufgrund vom Datenschutz keine Auskunft bekommen.
Wenn du dich selbst belasten würdest, musst du dich zu Sache beim Termin auch nicht äußern. Das einzige was du musst, ist Angaben zu deiner Person zu machen
Klar kannst du anrufen. Ob du eine Antwort bekommst, kann hier Niemand wissen.
Als Zeuge mußt du erscheinen. Spätestens beim Termin wirst du erfahren, um was es geht.