Ich habe eine Zeigeneinladung wegem gefährdung im straßenverkehr?

3 Antworten

Von wem kommt die Einladung /Vorladung? Einladungen der Polizei musst du als Zeuge nur nachkommen, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Abs. 3 Satz 1 StPO).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Als Zeuge musst du erscheinen. Am Telefon wirst du aufgrund vom Datenschutz keine Auskunft bekommen.

Wenn du dich selbst belasten würdest, musst du dich zu Sache beim Termin auch nicht äußern. Das einzige was du musst, ist Angaben zu deiner Person zu machen

Klar kannst du anrufen. Ob du eine Antwort bekommst, kann hier Niemand wissen.

Als Zeuge mußt du erscheinen. Spätestens beim Termin wirst du erfahren, um was es geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung