Ich habe eine Frage was dieser Text von meinem Anwalt bedeuten soll?

1 Antwort

Von Experte Gerhart bestätigt

Dies ist ein üblicher Passus im Strafverfahren. Solltest du bspw. als Angeklagter freigesprochen werden, so sind dir grundsätzlich deine notwendigen Auslagen aus der Staatskasse zu erstatten.

Den Anspruch auf Erstattung dieser Kosten trittst du (Zedent) an deinen Verteidiger (Zessionar) ab und bevollmächtigst diesen, das Kostenfestsetzungsverfahren durchzuführen, d. h. sich um die Festsetzung und Auszahlung der zu erstattenden Kosten zu kümmern.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)