Ich bin hier beim rechts Abbiegen fast gegen ein Fahrrad Fahrer gefahren?

4 Antworten

Das Bild ist reichtlich ungenau. Ich sehe aber neben der roten Farbe auch deutliche Fahrradpiktogramme auf den Streifen, damit dürften das Fahrradschutzstreifen sein. Je nachdem ob die LInie später durchlaufend oder weiterhin durchbrochen ist, könnten es auch Radfahrstreifen sein. Meistens sind sie in der gleichen Farbe wie die Fahrbahn gehalten, manchmal auch in Rot oder Grün abgesetzt, um sie besser sichtbar zu machen.

btw der seitliche Mindestabstand beim Überholen liegt trotz Schutzstreifen bei 1,50m. Der Mindestabstand soll zum einen verhindern, dass Radler durch die Luftverwirblungen beim Überholen, ins Schwanken geraten und zum anderen dass stürzende Radler unter die Räder gelangen.

Genrell gilt: Fahrradschutzstreifen dürfen nur in Ausnahmefällen befahren werden. Halten und Parken ist auf solchen Streifen nicht erlaubt. Bei Radfahrstreifen/Radwegen sind die Regeln noch strenger.

Gekreuzt werden dürfen sie, aber dem Radelnden ist hier Vorrang zu gewähren.

Hier mal die Antwort eines Anwalts zu einer ähnlichen Frage zum Thema Vorrang

LInk

Und hier die Bußgelder, die beim Befahren oder Parken/Halten auf einem Schutz- oder Radfahrstreifen entstehen können (inklusive des Unterschiedes beider)

Link

und hier nochmal generell zum Rechtsabbiegen

Link (Nicht nur Radler haben beim Rechtsabbiegen Vorrang. Das gilt auch für Fußgänger.

btw: sind solche Unklarheiten der Grund, weshalb ich für eine verpflichtende regelmäßige Nachschulung alle paar Jahre bin. (vorausgesetzt dass das keine Trollfrage ist)

Welche Strafe hätte es gegeben

Wenn Du einen Fahrradfahrer umnietest, egal ob Du Vorfahrt gehabt hättest oder er, landest Du automatisch im Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Strafe geht von Geldstrafe bis zu drei Jahren Knast geahndet. Und nein, das übernimmt deine KFZ-Haftpflichtversicherung nicht für dich, da setzt sich kein Mitarbeiter der Versicherung für dich in den Knast.
Die Strafe wird individuell von einem Richter nach Sach- und Aktenlage verhängt. Deshalb, immer die Augen auf halten, und vor allem mit unberechenbaren Fahrradfahrern rechnen. Es ist ja halt so das Du eine Ausbildung für die Fahrerlaubnis gemacht hast, und ein Fahrzeug führst, von dem grundsätzlich eine Betriebsgefahr ausgeht. Das trifft auf Fahrradfahrer eben nicht zu.


Alpina654 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 13:38

Naja mein Auto wäre beschädigt und ich fahr kein günstigen Wagen

WECoyote  06.05.2025, 10:00
@Alpina654

Dann überleg mal, was mit dem Radfahrer wäre. Die Kosten wären weitaus höher, als dein Auto wert ist.

WECoyote  06.05.2025, 12:22
@Alpina654

Nicht so wichtig, wie die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Alpina654 
Beitragsersteller
 06.05.2025, 18:50
@WECoyote

Nein einer der ein geilen Wagen fährt

Der Radfahrer hat immer Vorfahrt. Und selbst wenn nicht, bist Du trotzdem Schuld und Deine Haftpflich muss zahlen. Denn Du fährst das ungefährlichere aber sichere Fahrzeug.

Ob die Straße Grün, Grau oder Rot ist, spielt dabei keine Rolle. Weder vorher noch hinterher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alpina654 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 13:26

Welche Haftpflicht ?

schleudermaxe  05.05.2025, 13:30

Wo steht das, das mit der Vorfahrt. Wenn ich abbiege und vorher blinke habe ich, und nicht der Radfahrer.

Abstand zu den Rädern steht ja fest, trotzdem mogeln die sich immer ohne Abstand an der Fz. vorbei.

Wenn Du vorne bist mit Blinker darfste auch fahren, denn rot bedeutet ja nicht Vorfahrt.

Woher ich das weiß:Recherche