hunde und ordnungsamt

6 Antworten

Warum sollte man dem Ordnungsamt die Auskunft verweigern? Es ist doch sicher auch in Deinem Interesse das sich jemand um das Wohlergehen der Tiere sorgt. Wenn ein Hund im Haus gehalten wird, sehe ich eigentlich keinen triftigen Grund dies dem OA zu verschweigen.

SchalkeFan3  04.05.2011, 10:53

die unsachgemäße Tierhaltung fällt in den Bereich OÄ.

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Die Ordnungsämter haben nicht die Aufgabe, sich über die artgerechte Unterbringung eines Hundes zu erkundigen oder dies zu kontrollieren. Dafür sind die Veterinärämter zuständig.

Ordnungsämter  haben statt dessen die Aufgabe, zu kontrollieren, ob und ggf. wie viele und ggf. wie große Hunde in einem Haushalt gehalten werden, denn seit 2001 (oder 2000?) gibt es die Landeshundeverordnung, die besagt, dass alle Hunde über 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Gewicht 1. beim Ordnnungsamt gemeldet werden, und zwar

2. mit Chipnummer (d.h. Hunde über 40/20 müssen durch Mikrochip zweifelsfrei identifizierbar sein) und

3. mit gültigem Versicherungsnachweis gemeldet werden.

Die Halter der Hunde müssen in einem vorgeschriebenen Zeitraum einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen (Übungsmaterial im www herunterladen und Prüfung ablegen bei einem Tierarzt seiner Wahl),

es sei denn, ein Tierarzt bescheinigt dem Halter dass dieser bereits seit mehreren Jahren Hunde großer Rassen/Mischungen gehalten und erzogen hat, - womit die Sachkenntnis dann sozusagen vorausgesetzt werden kann.

Handelt es sich um einen Hund der Anlage 1 (berüchtigt unter dem fiesen und irreführenden Begriff "Kampfhunde" (und deren Mischlinge), dann muss der Halter einen "verschärften" Sachkundenachweis erbringen und der Hund hat grundsätzlich erst mal Maulkorb und Anleinpflicht, von der er befreit werden kann, falls er  in einem so genannten Wesenstest "beweisen" kann, dass er gut erzogen und daher zuverlässig berechenbar ist.

Das Ordnungsamt tritt meines Wissens nach nur dann in Aktion, wenn es eine Beschwerde wegen eines bestimmten Hundes gegeben hat.

Das muss kein Beißvorfall (zwischen Hund und Hund oder zwischen Hund und Mensch) sein, sondern es genügt, dass jemand in einem bewohnten Gebiet seinen großen Hund unangeleint laufen lässt und ein Passant sich davon belästigt oder bedroht fühlt.

Das Ordnungsamt ist meines Wissens nach NICHT dafür zuständig, dass ein Hundehalter artig für jeden Hund seine Steuern bezahlt - aber ich bin nicht sicher, ob es nicht seine Informationen über die 40/20 - Hunde ans Steueramt weiterleitet.

Ich vermute, dass man im Eigeninteresse den befragenden Beamten hereinlassen sollte, denn im Zweifelsfall kann er sich beim Amtsgericht ruckizucki einen Durchsuchungsbefehl ausstellen lassen und aus der Nummer kommt man dann nicht mehr raus und steht außerdem noch doof da.

Ich hab bisher noch nie erlebt, dass man die Ämter übers Ohr hauen kann, da zieht man i.d.R. den Kürzeren.

Bini81  04.05.2011, 07:51

Das ist aber in deinem Bundesland so, und bei uns ist es schon wieder anders.

40/20 Hunde gibts bei uns nicht.

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shark1940  04.05.2011, 09:58
@Bini81

Bei uns gibt es diese Verordnung nicht. Wir müssen nur Listenhunde melden - sonst nichts .

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SchalkeFan3  04.05.2011, 10:56
@shark1940

die unsachgemäße Tierhaltung fällt unstrittig in den Bereich der OÄ. Ich könnte mit vorstellen, dass sie in diesem Fall auf einen Hinweis mit Außendienstbesuch reagiert haben.

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Brigitta270755  04.05.2011, 11:27
@SchalkeFan3

@ Bini81 und shark1940: Stimmt, hab ich nicht überlegt, dass es nicht überall 40/20-Hunde mehr gibt. Anfangs war das  so eingeführt worden, inzwischenibt es in einigen BLn keine Anlage 2- Hunde mehr, keine 40/20-Hunde mehr etc.

In NRW gibts das alles noch, - wir sind halt bissl langsam und mögen Veränderungen. :-)

@ SchalkeFan3: In NRW fällt die Kontrolle und die sachgemäße- d.h. Menschen nicht gefährdende Unterbringung  über Tiere, die den Menschen gefährlich werden können - also Hunde ab einer bestimmten Größe, sowie z.B. bestimmte Reptilien, Insekten und Spinnen  in die Befugnis der Ordnungsämter.

Die Kontrolle über artgerechte Unterbringung allgemein - also z.B., ob jemand 20 Katzen in der Wohnung hält, die er kaum füttert und die er nötigt, alles vollzukacken, weil er keinerlei Katzentoiletten aufstellt,

oder ob jemand massenweise Kleinhunde "züchtet", die in Kaninchenstall-ähnlichen Behältnissen im ungeheizten Keller oder Schuppen  Wurf um Wurf zur Welt bringen müssen, sowie

Hunde, die draußen auf dem Balkon angebunden gehalten werden, wo sie auch ihre Ausscheidungen erledigen müssen, da niemand sich die Mühe macht, mit ihnen spazieren zu gehen, fällt in den Bereich der Veterinärämter, die mit den örtlichen  Tierschutzvereinen zusammenarbeiten.

Das mag in anderen Bundesländern anders sein - bei uns ist es jedenfalls so.

Ich hab lange Jahre in diesem Bereich gearbeitet und hab dabei lernen müssen, dass es auch in Deutschland illegale Massenvermehrer, sowie Messies gibt, die ihre Krankheit nicht auf Gegenstände projizieren, sondern auf lebende Tiere.

Und Leute mit Hund, der nur einmal am Tag nach draußen zum pinlen darf,tauchen ja sogar hier in GF gelegentlich auf - die sind wohl anscheinend zahlreich genug hier, um sich noch nicht mal dafür zu schämen.

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SchalkeFan3  04.05.2011, 11:59
@Brigitta270755

das stimmt schon Brigitte, da gibt es Zustände wo einem automatisch die Nackenhaare hochstehen aber die Frage war doch nur

Muß man dem Ordnungsamt die tür öffnen,wenn es klingelt und sie nach einem hund im haus fragen?Muß man auskunft geben?

mehr Infos gibt es hier nicht. Alles andere ist Spekulation. Kommt ein Hinweis über unsachgemäße Haltung von Tieren, kanndas OA tätig werden. Was sich dann daraus entwickel, ist Fallbezogen je nachdem was sie vorfinden. Da kann es sein das sowohl die Polizei oder auch die Veterinärämter ............. eingeschaltet werden müssen. Das alles vermag ich aber aus dieser Fragestellung nicht zu erkennen.

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Brigitta270755  04.05.2011, 12:43
@SchalkeFan3

Nee, wohl wahr, SchalkeFan. Ursprünglich hatte ich ja auch eigentlich mehr nicht dazu geschrieben.

Ich muss halt immer das klugscheißern anfangen, wenn jemand anfängt, zu diskutieren, weiß net, von wem ich das geerbt hab. Sorry.

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Einen guten Eindruck macht es nicht, wenn man nicht öffnet und/oder nicht antwortet.

Allerdings frage ich mich, warum das Ordnungsamt denn überhaupt kommt und das wissen will. Und genau das würde ich erst einmal fragen. Ich würde öffenen und fragen, warum sie wissen wollen, ob ein Hund hier im Haus lebt? Diese Frage müssen sie erst einmal beantworten und je nachdem was die sagen, würde ich entweder die Wahrheit sagen oder das ich es nicht weiß oder das ich mich da raushalten möchte (sollte es einen Nachbarn betreffen).

Ich könnte mir vorstellen, daß die Fragen, weil entweder sich jemand über Hundegebell beschwert hat oder ein Anzeige vorliegt oder jemand der Meinung ist, daß ein Hund dort lebt, dieser aber nie rauskommt, mißhandelt wird oder sonst sowas. Von dem her ist es wichtig zu wissen, warum die fragen.

Sollte es irgendwo einem Hund evt. schlecht gehen, fänd ich es gut, daß die nachfragen und dann wäre es wichtig, denen die Wahrheit zu sagen.

Meine Hündin wurde im Jahrelang im Keller gehalten, war nie draussen, hatte teilweise kein Futter und kein Wasser. Wenn das das Ordnungsamt gemerkt hätte, wäre ihr viel Leid erspart worden. Sie ist fast verhungert - meine Freundin rettete ihr das Leben. 1-1,5 Wochen später wäre sie verhungert laut Tierarzt.

nein,du muß niemanden tür geöffnet.das ist deine priwate psfere.alerdings,wenn polizei ,mit untersuchung beffel,klingelt,dann ja.

du bist nicht verpflichtet mit niemanden,auch nicht mit polizei,reden über leute oder und wo was anderes.du kanst immer sagen,ich weiß nicht oder,ich möchte keine ausage oder auskunft machen.

*mein wohnungstür öffne ich ,wemm ich möchte.das ist mein private reich.ordnungsamt dürfte auch nicht an deine papiere fragen,er muß dann der polizei anfordert.

Theoretisch nicht. Aber einen guten Eindruck macht das nicht. Wenn sie einen begründeten Verdacht gegen dich haben und/oder dich schon schriftlich über einen Besuch informiert haben, darf das Ordungsamt sich selber in deine Wohnung lassen.