Hund verkauft, aber kein Geld?

10 Antworten

Durchaus.

Gerade WENN der Chip auf sie registriert ist, wirst Du sie finden. Gehe zur Polizei. Vergiss nicht, Dir jetzt und sofort Gedächtnisnotizen anzulegen, wer was wann wo versprochen hat. Datiere das Dokument und bewahre es auf. Lasse Dir auch von Deiner Anzeige eine Kopie geben.

Marlies372 
Fragesteller
 26.11.2021, 14:35

Aber ich habe die chipnummer nicht

0
Mauritan  26.11.2021, 15:54
@Marlies372

Dann lasse die Telefonnummer ausforschen. Die Chipnummer wird man mit dem Namen finden.

0

Geh zur Polizei und zeig sie an. Weiß bei der Anzeige darauf hin, dass Du selbst auch noch Ansprüche geltend machen willst und daher die Adresse der Person brauchst.

dsupper  26.11.2021, 13:15

Wenn die Käuferin behauptet, sie habe das Geld bar bei Übergabe des Hundes bezahlt (so, wie es auch üblich ist) - WER bitte will das Gegenteil beweisen? Da kann auch die Polizei gar nichts machen!

5
Meandor  26.11.2021, 13:19
@dsupper

Ja, aber dafür müsste man die Käuferin erstmal ausfindig machen. Und dann hat die Fragestellerin schon mal einen Teilsieg.

Und so wenig wie die Fragestellerin "beweisen" kann, dass sie kein Geld bekommen hat, so wenig kann die Käuferin dann "beweisen" dass sie etwas bezahlt hat.

Fakt wird dann sein, dass die Käuferin einen Welpen hat und keinerlei Zahlung nachweisen kann. Bin mit den Chips von Hunden nicht ganz auf dem Laufenden, aber evtl. lässt sich noch nachweisen, dass die Fragestellerin die vorherige Besitzerin des Hundes war.

Es sieht dann eher schlecht für die "Erwerberin" aus.

Zivilrechtlich wird es dann schwieriger; wenn die "Erwerberin" nie vorhatte, dass Geld zu zahlen, dann hat die Fragestellerin ein Recht auf den Welpen; ansonsten auf das Geld.

0
dsupper  26.11.2021, 13:24
@Meandor

Die Verkäuferin hat doch die Telefonnummer .... da ruft die Polizei an, die Käuferin sagt, sie habe bezahlt - und aus die Maus. Zivilrechtlich könnte die Verkäuferin gegen die Käuferin angehen - aber damit schmeißt sie noch mehr Geld dem verlorenen Geld hinterher - denn auch da hat sie keinerlei Beweise.

Wie soll man eine Zahlung nachweisen?? Einen Welpen bezahlt man i.d.R. bar - es ist höchst unglaubwürdig, dass die Verkäuferin den Hund abgibt OHNE Geld zu verlangen!! Könnte auch so ausgelegt werden, als habe sie den Welpen loswerden wollen und verschenkt und würde im Nachhinein Geld fordern ....

SO kann das alles ausgelegt werden - sie wird keinen Cent sehen, wenn die Käuferin nicht freiwillig zahlt.

Und man hat NIE mehr das Recht auf die Ware!! (Hund gelten im Kaufvertragsrecht als Ware!) - sondern immer nur auf Zahlung des Kaufpreises. Die Verkäuferin kann also noch nicht mal den Welpen einfordern (egal, auf welcher Rechtsgrundlage).

0
Meandor  27.11.2021, 23:35
@dsupper

Du unterschätzt die Polizei; die ist manchmal besser als ihr Ruf.

Eine Zahlung weißt man durch einen Zahlungsnachweis nach; auf Quittungen hat man ein Recht. Eine Nicht-Zahlung kann man nicht nachweisen. Die (zivilrechtliche) Beweislast liegt also beim Käufer.

Und das Recht auf die Rückgabe der Ware hat man immer dann, wenn es von vorne herein eine Betrugsabsicht gab, denn dann kam gar kein Kaufvertrag zu Stande.

0
dsupper  28.11.2021, 09:16
@Meandor

Die Zahlung ist aber doch eine rein zivilrechtliche Angelegenheit - damit hat die Polizei gar nichts zu tun.

Und wie gesagt - wenn die Käuferin behauptet, sie habe den Hund bei Übergabe bar bezahlt - SO, wie es ÜBLICH ist!! - dann steht einfach Aussage gegen Aussage .... Zeugen gibt es nicht.

Ein Kaufvertrag kommt übrigens rechtlich absolut bindend zustande - da darf sogar Bargeld fließen. Niemand kann hier etwas beweisen ...

Aber die Ware ist in den Händen der Käuferin - da kann die FS ja mal fleißig klagen - und dem einen Geld noch mehr Geld hinterherschmeißen.

Sorry, aber wer so mit einem Lebewesen umgeht ....

0
Meandor  29.11.2021, 00:23
@dsupper

Aber zu behaupten, man zahlt per Überweisung und zahlt dann gar nicht und das absichtlich ist eine Straftat.

Die Polizei hat Ermittlungen aufzunehmen, wenn bereits der Verdacht einer Straftat besteht und der besteht hier. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft die Sache nachher einstellen, aber die Fragestellerin erhält dann zumindest die Anschrift der Käuferin.

Leider wurde kein Betrag genannt, die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass ab bestimmten Höhen eine Barzahlung OHNE Erteilung einer Quittung nicht mehr üblich ist.

Wenn man schon beschissen wird, dann sollte man zumindest versuchen in der Sache noch etwas zu erreichen. Ob man damit zum Anwalt geht ist eine andere Frage.

0
dsupper  29.11.2021, 06:52
@Meandor

Wenn es um ein Lebewesen geht, das man einem anderen Menschen anvertraut, dann hat man das ganz verantwortungsvoll zu machen. Und dazu gehört auch, dass man sich über den Käufer so gut wie möglich informiert, sich den Personalausweis zeigen lässt, einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag mit ALLEN Daten und auch einem abgesicherten Rückkaufsrecht abschließt.

Dazu gehört ebenfalls, dass man den Kaufpreis entgegennimmt, denn wer den schon nicht zahlen kann, der hat auch ansonsten kein Geld für eine teure Hundehaltung.

All das hat die FS hier nicht gemacht - die Käuferin könnte also ebenso behaupten, die FS habe den Hund verschenken wollen ..... nicht anders ist so ein Verhalten zu deuten.

Und wie gesagt: die Polizei wird bei der Käuferin anrufen, die wird sagen, sie hätte bar bezahlt, wie es bei einem solchen Hundekauf von Privat absolut üblich ist (allerdings mit schriftlichem Kaufvertrag - aber auch ein mündlicher KV ist ja rechtmäßig) und damit ist die Sache einfach erledigt.

Für mich ist das Thema hiermit auch erledigt, denn es geht hier um einen Betrag von 100 - 200 oder vielleicht 300 Euro - du glaubst nicht wirklich, dass da Polizei und gar Staatsanwaltschaft großes Kino auffahren.

Der einzig wirklich Leidtragende ist hier der Hund ....

1
Meandor  29.11.2021, 19:25
@dsupper

Zumindest beim letzten Satz geb ich Dir Recht. Beim Rest erreichen wir wohl keinen Konsens.

0

leider habe ich einer Überweisung zugestimmt. 

und, man gibt das Tier erst nach Überweisung raus. die Registrierung des Chips hat darauf keinen Einfluss.

nein, nicht wirklich. Durch den Chip ist der Hund praktisch schon ihrer.. entweder ist sie anständig und zahlt noch oder hm

hast du denn ihre Adresse wo du evtl einen anwaltsbrief hinschicken kannst ? Je nach Preis des Hundes muss man schauen wie man reagiert

Marlies372 
Fragesteller
 26.11.2021, 13:06

Nein, leider habe ich nur die Telefonnummer

0
dsupper  26.11.2021, 13:14

Und - was soll ein Anwalt machen? Wenn die Käuferin behauptet, sie habe bei Übergabe des Hundes das Geld bar bezahlt (so, wie es ja auch üblich ist) und es gibt keine Zeugen - dann kann auch ein Anwalt gar nichts machen.

Manchmal muss man tatsächlich für die eigene Dummheit bezahlen ....

2

Tja - sowas nennt man Lehrgeld.

Man verkauft keine Welpen an irgendjemand von dem man nur eine Telefonnummer hat. Schon gar nicht ohne Kaufvertrag.