Mündlicher Kaufvertrag beim Hundekauf?
Hallo,
gilt ein mündlicher Kaufvertrag auch zwischen einem gewerblichen Züchter (VDH, mindestens 10 Würfe im Jahr) und einer Privatperson? Ich habe nie erwähnt, dass ich den Hund "kaufe", nur, dass ich Interesse an ihm habe ("ich würde ihn gerne nehmen"). Er wurde "reserviert", aber ohne Anzahlung. Nun habe ich deutliche Zweifel an diesem Züchter und möchte vom Kauf zurücktreten. Doch er möchte mir den Hund aufzwingen und besteht darauf, mit mir einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen zu haben.
Da er auf einen schriftlichen Kaufvertrag besteht, wie kann dann der mündliche gelten? Könnte ich dann nicht den schriftlichen verweigern, wenn er so deutlich auf den mündlichen pocht?
Obwohl ich selbst am Telefon wie auch in den Mails immer höflich war, wurde er grob unhöflich und drohend! Bitte keine Bewertungen über meinen "Rücktritt". Es fällt mir schwer genug zu wissen, was für einem Menschen ich mal vertraut habe.
Danke!
13 Antworten
Grundsätzlich besteht nur für wenige Dinge die du kaufst die Pflicht zur schriftform (z.B. Grundstücke).
Also könnte ein mündlicher KV zustande gekommen sein. Problematisch ist für den "Züchter" der Beweis des Vertrages. Vor Gericht könnte dann rauskommen das krein Vertrag zustande gekommen ist weil Merkmal des KV sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Und die liegen definitiv nicht vor.
Niemand kann dich zu ner Unterschrift zwingen.
Soll er dich doch verklagen - er wird vorauissichtlich verlieren
Ein "Zücxhter" mit 10 Würfen im Jahr ist für mich persönlich schon sehr bedenklich - da gehen alle alarmsignale an. Deine Entscheidung finmde ich übrigens gut - sowas unterstützt man grundsätzlich nicht
Ein mündlicher Kaufvertrag gilt,aber Beim Streit muss man Ihn beweisen können.
Mündlicher Kaufvertrag ist zwar bindend und gültig, aber extrem unsicher und oft schwer nachweisbar.
Einen Kaufvertrag oder sonstiges stets schriftlich festhalten! Und wenns von Hand geschrieben ist und beide unterkritzeln.
Schriftliches kann man danach nämlich stets vorzeigen und als beweis geltend machen.
Ein seltsamer Züchter...wende dich an den VDH es ist in Ihrem Sinne das so etwas aufgedeckt wird. Mir ist übrigens noch kein Züchter im VDH untergekommen welcher mehr als 2 Würfe pro Jahr hat....Normalerweise läuft erst mal ein Vorgespräch per Mail und Telefon anschliessend ein Treffen dann ewt ein 2. bei den ein Vorvertrag (schriftlich) gemacht wird und man danach innert Frist eine Anzahlung zu leisten hat....das Vorgehen welches Du beschreibst ist ungewöhnlich.
Das ist kein gewerblicher Züchter.das ist ein Hundevermehrer.ich hatte mir in 2010 auch einen Hund reservieren lassen und bin dann zurückgetreten.Kein Problem.1o Würfe im Jahr ist auf keinen Fall normal.Wennde dich an den Verband für das Deutsche Hundewesen.Dem würde ich das Töpfchen aufdecken.Wenn du nicht definitiv gesagt hast das du einen Welpen nimmst hast du auch keinen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen.Wenn er keine Ruhe gibt dann sage ihm das du dich an den Labradorzuchtverband wenden wirst dann ist Ruhe.