Hund und Spiegel?

3 Antworten

Bevor ich dss schreibe ich persönlich bin der Meinung es gibt sowas. Wäre es nur an einem Spiegel gewesen in einem Raum hätte ich gesagt,er sieht etwas was wir nicht sehen könne. Aber da er es an jedem Spiegel macht denke ich das er denkt das was er im Spiegel sieht,also sich hat er angst vor sich selbst. Oder denkt es ist ein anderer Hund.

Das ist so merkwürdig, dass ich auf jeden Fall beim Arzt anrufen würde. Ist euer TA auch für Notfälle erreichbar? Ansonsten eine Tierklinik kontaktieren.

Ich denke nicht, dass die Attacken auf die Spiegel primär mit der Grunderkrankung zu tun haben, eher mit einer Fehlverknüpfung.

Wir hatten eine Hündin und jetzt einen Rüden, beide waren nicht in der Lage, sich selbst im Spiegel zu erkennen. Unser Rüde versteht aber, mich über den Spiegel anzusehen.

Ich würde sämtliche Spiegel abkleben, damit erst einmal Ruhe einkehrt.

Geht sofort zum Tierarzt!

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Das er erbrochen hat lässt vermuten das er irgendetwas (im Schlimmsten Fall Gift) gefressen hat das ihm nicht gut bekommt.

Das aggressive Verhalten vor dem Spiegel kann daher kommen das er Schmerzen hat, sich nicht selbst im Spiegel erkennt und deswegen den (vermeintlich fremden) Hund verjagen möchte.

Den Hund im Wald frei laufen zu lassen ist auch keine gute Idee!

Es können immer Köder ausliegen ...

Nebenbei zählt ein Hund der ohne Leine im Wald läuft als Raubwild und darf im Zweifelsfall geschossen werden!

Zitat:
Der Jagdschutzberechtigte ist befugt wildernde Katzen und Hunde abzuschießen (Art. 42 Abs. 1 BayJG).

Als wildernd gelten im Zweifel Hunde, die im Jagdrevier außerhalb der Einwirkung ihrer Aufsichtsperson erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Als wildernd gelten im Zweifel Katzen, die im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden oder sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind (vgl. Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayJG).

Das gilt nicht für Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.

Wer einen Hund im Jagdrevier unbeaufsichtigt laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 BayJG).

:Zitatende

Quellennachweis:

http://www.jagdrecht-bayern.de/jagd-6/jagdschutz/wildernde-tiere/#:~:text=Als%20wildernd%20gelten%20im%20Zweifel%20Katzen%2C%20die%20im%20Jagdrevier%20in,Art.

"Dem Wild nachstellen" kann schon dadurch gegeben sein das der Hund eine Fährte aufnimmt ohne das der Hundehalter das mitbekommt.