Hund geschenkt bekommen

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Sie muß Dir beweisen, dass es ihr Hund ist bzw. sie muß jetzt erst einmal zum Anwalt und klagen und dann muß sie es beweisen. Wenn sie das nicht kann - Pech für die Dame.

Dieser Beweis wäre folgendes:

  1. Chip, der auf den Namen der Frau eingetragen ist. Ist Dein Hund gechipt? Wenn Du das nicht weißt, laß es bitte kontrollieren - aber bitte nur bei jemanden, den Du 100%tig vertraust. Denn wenn ein Tierarzt einen Chip findet, der auf jemand anderes registiert ist,, muß er das melden. Oder hast Du ihn vielleicht sogar chipen lassen und auf Deinen Namen registrieren lassen? Das wäre das beste.

  2. Tättowierung im Ohr. Hier gilt das gleiche wie beim Chip.

  3. Ist Dein Hund steuerlich auf Dich angemeldet? Wenn nicht - ist das ein Problem und solltest Du sofort nachholen und zwar mit Nachzahlung ab dem Tag seit Du ihn hast. Sollte der ganze Kram vor Gericht gehen, kommt eh raus, wenn keine Steuern bezahlt wurde, daher lieber gleich.

  4. Hat Dein Hund irgendwelche Merkmale, die einzigartig sind? Narben, Fellfarbe, die außergewöhnlich ist - irgendwas was wirklich nur Dein Hund hat? Wenn das so wäre und die Frau an Hand von Bildern und Zeugenaussagen es beweisen kann, dass es 100%tig dieser Hund ist, dann wäre auch das ein Problem.

Wenn nichts von alle dem zutrifft, kann die Frau nicht beweisen, das es ihr Hund ist und Dir können ihre Behauptungen egal sein.

Sollte sie es beweisen können, dann wird natürich die Frage gestellt, wie Du an den Hund kommst. Du hast sicher Zeugen, die die Schenkung bestätigen können und somit wärst Du zumindestens Strafrechtlich aus dem Schneider. Was dann allerdings mit den Kosten ist, weiß ich nicht. Und ob der Hund zurück gegeben werden muß oder ob Du ihn behalten darfst (zum Wohl des Hundes) mit Ausgleichzahlung an die Frau - ist eine Richterentscheidung.

Aber wie gesagt - die Dame muß erst einmal beweisen, dass es ihr Hund ist.

Paß aber bitte auf Deinen Hund auf - nicht das er geklaut wird oder ähnliches.

Ich habe mich mal über diese ganze Beweislage informiert, da mein Hund Leuten entwendet wurde, die sie im Keller verhungern lassen wollten. Sie waren zwar mit der Wegnahme einverstanden - aber bei solchen Leuten weiß man nie und deswegen habe ich mich informiert. Sie war nicht gechipt und auch nicht tätiowiert so daß ich das gleich machen lies und somit die Beweislage schlecht für die gewesen wäre. GsD haben die sich bei mir nie gemeldet.

LG

liayoung 
Fragesteller
 29.01.2013, 18:10

Also mein Hund ist nicht gechipt oder tattoowiert! da bin ich mir ganz sicher. Aber weiß nicht, ob es was bringt wenn ich es nach hole! weil sie könnte ja dennoch sagen dass er geklaut ist! weißte :(

naja weiß nicht...narben und so hat er nicht! und er hat eine ganz normale maserung..also nichts besonderes oder so. eben Jack Russel Mischling!

Die Frau ist Alkoholikerin und hat kein Geld..die wohnt auch in einem Abrisshaus ohne wasser und strom! von daher denke ich nicht aber weiß ja nicht ob sie auch allgemein mit einer anzeige bei der Polizei weiterkommen würde. Ja zeugen habe ich genug aber sie könnte ja sicher auch freunde fragen ob sie für sie "lügen" würden dass sie von meinem Hund wüssten. ach man alles nicht so einfach :(

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shark1940  29.01.2013, 18:17
@liayoung

Laß ihn chipen - schon alleine, weil es mittlerweile Pflicht ist und auch wenn er mal weg läuft, geklaut wird etc. kann man Dich durch den Chip finden.

So ein Chip mit reinmachen lassen beim Tierarzt kostet zwischen 20,-- und 35,-- Euro. Die Anmeldung bei Tasso kostet nichts.

Laß das unbedingt machen - nicht nur wegen der Beweislage. Sondern auch, weil Dir der Hund am Herzen liegt.

So schnell findet man niemanden, der für einen lügt. Glaub mir das, spätestens bei der Polizei knicken 99% von "gekauften" Zeugen zusammen. Und warum sollte jemand für so jemanden lügen.

Wenn das so eine Frau ist, dann würde ich mir da gar keine Gedanken machen. Die Polizei muß zwar einer Anzeige nachgehen, wenn die aber sehen was das für eine Frau ist und wenn Du eben das Gegenteil sagst, dann wird da gar nichts passieren. Die Polizei nimmt eh nur auf - um den Hund zu bekommen, müßte die Frau klagen und da sie kein Geld und sicher auch keienn Rechtsschutz hat, wird sie das nicht tun.

Nimm die nicht so ernst. Sollte sie Dich allerdings weiterhin belästigen, dann überlege, ob Du sie nicht anzeigst wegen übler Nachrede oder sonst was, damit sie Dich in Zukunft in Ruhe läßt.

Und laß Deinen Hund chipen - das ist wirklich wichtig.

LG

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liayoung 
Fragesteller
 29.01.2013, 18:22
@shark1940

Okay danke, muss ich mich gleich mal morgen oder so erkundigen! und weißt du ab wann man Hundesteuer zahlen muss?! und wie viel das ist?! Habe schon überlegt ob ich meinen Hund erstmal für eine Weile woanders unterbringe weil ich ja auch tagsüber arbeiten bin und er dann eigentlich tagsüber im garten ist.-.-

LG

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hshade99  29.01.2013, 22:59
@liayoung

@ liayoung: Hundesteuer ist zu entrichten ab dem Tag an dem der Hund bei dir eingezogen ist... Die Höhe der zu entrichtenden Hundesteuer kannst im Internet nachlesen; gehe auf die Seite deiner Stadt/Gemeinde, klick dich durch bis zur "Hundesteuer"... In vielen Orten kannst du dich, bzw. den Hund online zur Hundesteuer anmelden.

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shark1940  30.01.2013, 10:26
@liayoung

Dein Hund ist den ganzen Tag alleine im Garten? Ohhhh ... und das funktioniert?

Wie auch immer - ich würde ihn an Deiner Stelle auch woanders unterbringen, denn aus dem Garten kann ihn wahrscheinlich jeder entweden.

Hundesteuer ist ab dem ersten Tag zu zahlen. Keiner hat ein Problem, wenn man es erst nach 2-3 Wochen anmeldet - dann teilt man jedoch mit ab wann man ihn hat und zahlt nachträglich auch für die Zeit.

Du hast ihn also gar nicht angemeldet?! Dann machst Du Dich strafbar - das ist Steuerhinterziehung. Wenn Dich jemand anzeigt oder Dich kontrolliert, wird eine saftige Strafe fällig. Daher melde Deinen Hund sofort an und am besten auch nachträglich ab z. B. Oktober. Sag einfach, Du wußtest es nicht und willst es es korrekt machen. Da machen die im Normalfall kein Theater - weil Du es ja freiwillig machst.

Mach es aber!

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NoradieHexe  30.01.2013, 12:14

Klasse Antwort! DH! shark

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Dann lass mal die "Anzeige" auf dich zukommen...

Das hört sich platt an, aber was anderes bleibt dir im Moment nicht übrig...

Zum Impfpass: von welchem Tierarzt wurde der allererste Eintrag vorgenommen? Eigentlich ist das der Tierarzt den die Züchter des Hundes für ihren Wurf Welpen und ihre Mutterhündin aufgesucht haben. Grundimmunisierung usw. usw.

Der nächste Eintrag müßte der Aufkleber mit der Chip-Nummer sein... Die meisten Tierärzte melden die Daten an TASSO... Tätowierungen werden wegen der Schmerzhaftigkeit heute nicht mehr gemacht.

Weiter...

Bitte stelle fest, wo der Typ abgeblieben ist, der dir den Hund geschenkt hat... Der wird ja nicht vom Erdboden verschwunden sein!

Weißt du den Namen und die Adresse der alten Dame die dich besucht hat?

Ist sie die Züchterin des Hundes oder hält sie sich dafür?

Wie will sie denn beweisen, dass dein Hund genau der ist, der ihr gestohlen wurde?

Oder wollte die alte Dame damit vielleicht sagen, daß ihr der Hund von deinem damaligen Freund geklaut wurde???

In diesem Fall müßte die alte Dame ja ihre eigenen Kaufbelege, Papiere für den Hund und einen Impfpass vorlegen können...

Also eine Menge Ungereimtheiten...

Im schlimmsten Fall, wenn die alte Frau alles belegen kann, wirst du den Hund zurückgeben müssen...

Normalerweise bekommt man einen Hund wieder, wenn er geklaut wurde und man es beweisen kann. Vorbedingung ist jedoch, dass der Hund als vermisst gemeldet gewesen sein muss und einen Chip haben sollte. Also Fundhunde, die im Tierheim vermittelt werden müssen bis zu 6 Monaten nach Erwerb zurückgegeben werden, wenn sich der Vorbesitzer meldet und beweisen kann, dass es sein Hund war. Eigendlich kannst du nur abwarten, was die Frau macht. Eventuell ist ausschlaggebend, was im Impfpass steht. Vielleicht gibt es da Hinweise zum Vorhalter, zur Chipnummer und deren Registrierung. War der Hund überhaupt gechipt? Falls ja mach mal eine Anfrage bei den Registrierstellen. z.B. Tasso, Haustierregister.

Paß gut auf Deinen Hund auf, damit er nicht geklaut wird und ansonsten warte gelassen auf die Dinge, die da kommen...

Wenn die Frau vor Gericht (und erst dann..) eindeutig belegen kann, dass es Ihr Hund ist und er tatsächlich geklaut wurde, hast Du schlechte Karten. Vielleicht aber auch Glück, dass der Richter im Sinne des Tieres entscheidet...dass er eben bei Dir bleibt, aber die Frau eine Entschädigung bekommt.

Was steht denn in dem Impfausweis? Irgendein Vorbesitzer? War er denn durchgehend geimpft? Dann sind da ja Stempel drin vom Tierarzt. Den könntest Du auch fragen... Vllt weiß der noch was.

liayoung 
Fragesteller
 29.01.2013, 17:54

Naja also wir stehen als erster Besitzer drin. Er ist im Januar geboren und das letzte mal im April 2012 geimpft wurden. Der Typ von dem wir ja den Hund hatten war ja der den Hund auch Impfen lassen hat. Also meinte der Tierarzt. Ich habe mich über die Frau mal erkundigt. Sie hat 4 Hunde wo 2 die Eltern und 2 davon die Kinder sind und da keiner davon kastriert ist höckern halt die Hunde was das zeug hält und die hat auch ein verbot mehr als ihre 4 zu halten und die dürfen sich auch nicht mehr vermehren! aber das hat ja nichts zu sagen!

Weiß ja nicht ob die vor gericht so einen aufwand machen und DNA test oder so?! oder wie das allgemein entschieden wird?! weiß ja nicht ob es was bringt sich von wo anders noch ein Kuafvertrag aushändigen zu lassen oder so?!

weil ich komm mir jetzt echt mega verarscht vor :(

aber danke erstmal für deine antwort

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hshade99  29.01.2013, 23:02
@liayoung

@liayoung: jetzt habe ich aber langsam den Eindruck als wäre dir die ganze Geschenkaktion von damals nicht mehr so geheuer...

Hast du denn jetzt im vergangenen Jahr keine Hundesteueranmeldung gemacht?

Und fang nicht an dir von irgendwoher einen Kaufvertrag zu organisieren - das grenzt dann an Betrug - zumindest ist es betrügerische Absicht...

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Ich würde mir da jetzt nicht gross Sorgen machen! Du weisst von nichts, da es über die dritte Person ging. Und da sie noch Alkoholiker ist.....soll sie doch zum Gericht! Die haben anderes zu tun um ihre leier anzuhören!

hshade99  29.01.2013, 23:03

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

Und warum sollte einer Alkoholikerin nicht auch der Hund gestohlen worden sein???

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