Hütte (2x2m) auf ein Waldgrundstück bauen. Genehmigung?

6 Antworten

Der Bau von nicht landwirtschaftlich privilergierten Hütten im Außenbereich ist nach § 35 BauGB schlicht unzulässig, unabhängig von der Größe.

Und:

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten.

Und:

Die ständigen Verweise auf die Auskunftseinholung bei der Gemeinde sind Unsinn. Zuständig ist nur die Bauaufsicht und die geben seit langem für baugenehmigungsfreie Vorhaben keine Auskünfte mehr und mündliche Auskünfte zu baugenehmigungspflichtrigen Vorhaben auch nicht!!

Stell Dir einen kleinen Wohn- oder Bauwagen auf das Grundstück. Dafür brauchst Du keine Genehmigung.

broudsubn  18.09.2012, 20:58

Da du Buschi es ja schon anschrieb, schreibe ich bei dir einfach weiter :)

Ich glaube sehr viele Bundesländer haben, zum Glück , diese Gesetzeslücke. Passt sich ein Bauwagen oder Wohnwagen optisch an die Natur an, und es stellt kein Hindernis dar, steht dazu auf Räder und wurde nicht fest aufgebockt, darf man sowas ohne Genehmigung aufstellen. Er muß nur in gewissen Zeiträumen sichtbar verzogen werden.

Die Notwendigkeit einer Genehmigung ergibt sich aus der Bauordnung der Landes Rheinland-Pfalz, siehe: http://is.gd/VbL3Us und hier insbesondere die §§ 61 u. 62.

Nach § 62 1.a) dürfte keine Baugenehmigung notwendig sein. Jedoch würde ich mich noch mal rückversichern ob es so einfach zulässig ist da irgendwo ein Gebäude in die Landschaft zu stellen. Dazu einfach mal bei der zuständigen Baubehörde anrufen. Diese findest du beim Landratsamt oder entsprechende Behörde eine kreisfreien Stadt.

Wie groß ein Bauwerk sein darf, das ohne Genehmigung errichtet wird, kann Dir Dein zuständiges Bauamt genau beantworten.

frag bei euren bauamt

Seehausen  18.09.2012, 13:30

Der Bau von nicht landwirtschaftlich privilergierten Hütten im Außenbereich ist nach § 35 BauGB schlicht unzulässig, unabhängig von der Größe.

Und:

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten.

Und:

Die ständigen Verweise auf die Auskunftseinholung bei der Gemeinde sind Unsinn. Zuständig ist nur die Bauaufsicht und die geben seit langem für baugenehmigungsfreie Vorhaben keine Auskünfte mehr und mündliche Auskünfte zu baugenehmigungspflichtrigen Vorhaben auch nicht!!