Hort Kosten bei Trennung wer zahlt?

3 Antworten

Mit Unterhalt hast sämtliche finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Da gibts nichts aufzuteilen. Das ist ihr Ding.

Vor10Minuten  16.05.2022, 15:12

Blödsinn!

0
Vor10Minuten  16.05.2022, 15:13
@Mooncrash

Nö. Du darfst dich selber schlau machen und nach "Mehrbedarf und Sonderbedarf Unterhalt" googlen.

0
Mooncrash  16.05.2022, 15:14
@Vor10Minuten

Bei den Kosten der auswärtigen Kinderbetreuung taucht immer die Frage auf, ob diese dem > Bedarf des Kindes oder der Erwerbstätigkeit der Eltern dienen. Sind Kinder im Kindergarten, Kinderkrippe oder Hort auswärtig untergebracht, können die kinderbetreuenden Eltern in dieser Zeit ihrer Berufstätigkeit nachgehen (> Job & Kind). Steht für die Kinderbetreuung der erzieherische Zweck im Vordergrund, gehört der Besuch der Kindereinrichtungsstätte zum > Mehrbedarf des Kindes.

Sie möchte ja in der Zeit arbeiten gehen.... Also trifft Oberes zu und fällt nicht unter den Punkt Mehrbedarf.

Wo kämst denn dahin, dass deine Frau mehr Kohle nach Hause bringt, dir nix abgibt aber DU noch mehr zahlen sollst... Was für ne Logik :DDD
Sie möchte mehr Arbeiten, also muss sie auch die Kosten tragen.

0
Vor10Minuten  16.05.2022, 15:26
@Mooncrash

Du verstehst leider von der Thematik absolut NICHTS! Und rechnen kannst du vermutlich auch nicht. Da sie arbeitet, wird auch ihr Einkommen zur Berechnung der Unterhaltszahlung hinzugerechnet. Der Vater sollte sich also bei ihr bedanken. Merkst du jetzt etwas???

0
Mooncrash  16.05.2022, 15:28
@Vor10Minuten

ja, dass du von der Materie 0 Ahnung hast. Schönen Tag noch, ich verschwende keine weitere Zeit mit dir.

0
Vor10Minuten  16.05.2022, 15:29
@Mooncrash

Du kannst einem nur leid tun Daher beende ich das hier mit dir, weil ich meine Zeit nicht mehr verschwende mit Dummies.

0
Vor10Minuten  16.05.2022, 15:36
@Mooncrash

Und dann kannst du auch nicht lesen. 😂😂😂😂 Und offensichtlich hast du den Link auch nicht verstanden.

Der BGH verweist dabei zu Recht darauf, dass die Kosten dieser Fremdbetreuung dann die Einkünfte des betreuenden Elternteils mindern, was sich bedarfserhöhend dann auswirkt, wenn der Zahlungspflichtige zusätzlich zum Kindesunterhalt auch noch Ehegatten- oder Geschiedenen-Unterhalt zu zahlen hat.

0
Mooncrash  16.05.2022, 15:37
@Vor10Minuten

Ja und er zahlt Unterhalt *BOINK* Jetzt denk mal gaaaaaaaaaaaanz langsam nochmals nach. Ganz langsam, damit keine Kopfschmerzen bekommst.

Wirklich, schönen Tag noch... Unglaublich.

0
Vor10Minuten  16.05.2022, 15:48
@Mooncrash

Die rechtliche Grundlage zu den Hortkosten als Mehrbedarf des Kindes findet sich hierbei im BGH NJW 2009, 1816 = FamRZ 2009, 962.

Die Hortkosten sind Mehrbedarfskosten, die im normalen Unterhalt nicht enthalten sind

Jetzt darfst du das lesen und VERSTEHEN, damit du die Mitmenschen zukünftig nicht mehr mit deinen falschen Äußerungen nervst.

Der BGH ist der Bundesgerichtshof, dessen Urteile stehen über jedem Urteil eines Amtsgerichts.

0

Kommt drauf an, wie das Sorgerecht unter euch aufgeteilt ist. Grundsätzliche sollten solche Kosten durch den Unterhalt abgedekt sein

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 eigene Prachtexemplare zu Hause 😁

In der Regel hier die Mutter, denn die Betreuung ist ihr Part der Unterhaltsleistung.