Holzleiste aus Pkw Fenster rausgucken erlaubt?

4 Antworten

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Hallo einfeinfrag

Tüv sagt Überbreiten bei Dachlasten geht bis 40 cm.

du hast aber dann keine Dachlast!!!!

@Antitroll hat ja schon den richtigen Paragrafen zitiert, nur die Punkte 2, 4 und 5 treffen nicht auf dich zu!!

bei dir trifft der Punkt 1 zu

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

einfeinfrag 
Fragesteller
 29.08.2013, 12:19

Dankeeeeeeeeeeeeeee

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Antitroll1234  29.08.2013, 15:06

bei dir trifft der Punkt 1 zu

Wohl eher Punkt 5 letzte Satz:

Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Punkt 1 sehe ich als selbstverständlich an wenn Ladung verstaut wird.

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ginatilan  29.08.2013, 16:10
@Antitroll1234

Punkt 1 sehe ich als selbstverständlich an wenn Ladung verstaut wird.

und was macht man, wenn die Stange im Fußraum stellt und hinten seitlich über das Fenster herausschauen lässt?

Wohl eher Punkt 5 letzte Satz:

da hast du aber Recht, der passt besser!

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Antitroll1234  29.08.2013, 16:38
@ginatilan

und was macht man, wenn die Stange im Fußraum stellt und hinten seitlich über das Fenster herausschauen lässt?

Auch dort kann eine entsprechende Sicherung erfolgen durch Gurte etc.
Aber Punkt 5 der StVO §22 letzten Satz beachten und mehrere Stangen transportieren.

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Wenn Du die Bedingungen in §22 der StVO erfüllst darfst Du das:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

Für Dich vor allen Punkt 2, 4 und 5 von Interesse.

ginatilan  29.08.2013, 07:16

Für Dich vor allen Punkt 2, 4 und 5 von Interesse.

nö, er will ja nicht auf dem Dach transportieren

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Antitroll1234  29.08.2013, 15:09
@ginatilan

nö, er will ja nicht auf dem Dach transportieren

Die genannten Punkte haben ja nun nicht speziell mit "auf dem Dach transportieren" zu tun.

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ginatilan  29.08.2013, 16:12
@Antitroll1234

selbstverständlich

wie sonst kann die Ladung nach vorn und nach hinten hinausragen?

willst du die Ladung seitlich an die Tür binden?

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Antitroll1234  29.08.2013, 16:34
@ginatilan

Aber für den Fragesteller uninteressant, der will ja nix auf dem Dach transportieren und geht daher auf das nach "hinten" rausragen, Du schreibst doch das diese Punkte nicht zutreffend wären, warum sollen diese nicht zutreffend sein ?

Oder liest Du eine andere Frage ?!?

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ginatilan  29.08.2013, 16:43
@Antitroll1234

Oder liest Du eine andere Frage ?!?

dein zitierter Paragraf ist aber für Dachtransporte zuständig, du hast ihn doch verlinkt!

der will ja nix auf dem Dach transportieren

eben

und warum sollten dann die Punkte 2 und 4 für ihn zuständig sein?

der einzigste Punkt, der für ihn interessant ist, ist der Punkt 5

(und in diesem Punkt hast du auch Recht)

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Antitroll1234  29.08.2013, 16:46
@ginatilan

dein zitierter Paragraf ist aber für Dachtransporte zuständig, du hast ihn doch verlinkt!

Äh nein, der ist für Ladung zuständig, wie kommst Du darauf das die von mir aufgeführten Punkte und der Paragraph selbst nur für Dachtransporte sei ?!?

Aber immerhin ist jetzt bekannt wo der Fehler liegt.

und warum sollten dann die Punkte 2 und 4 für ihn zuständig sein?

Warum zum kuckuck sollten diese nicht für Ladung im Fahrzeug, welche rausschauen gelten ?

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ginatilan  29.08.2013, 16:58
@Antitroll1234

Warum zum kuckuck sollten diese nicht für Ladung im Fahrzeug, welche rausschauen gelten ?

habe ich doch schon geschrieben

wie sonst kann die Ladung nach vorn und nach hinten hinausragen?

willst du die Ladung seitlich an die Tür binden?

Aber immerhin ist jetzt bekannt wo der Fehler liegt.

richtig

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Antitroll1234  29.08.2013, 17:11
@ginatilan

habe ich doch schon geschrieben

Geschrieben hast Du dies, ist aber falsch von Dir interprediert, lese Dir den Pragraphen in Ruhe noch einmal durch, und versuche zu verstehen, das dies für Ladung allgemein gilt, und für den Fragesteller nur das "hinten", "seitlich" und "einzelne Pfähle, Stangen" von Relevanz ist.

So für Dich mal in Ruhe alle Punkte durchgehen des §22:

Punkt 2 ist relevant für den Fragesteller:

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.

Nicht breiter als 2,55 Meter, dies muss er einhalten, an der Höhe wird er sich wohl keine Gedanken machen müssen bei einer Latte von 3 Metern Länge.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen

...auch dies wird nicht der Fall sein bei einem durchschnittlichen Fahrzeug wenn er die 3 Meter Leiste bis in den Fußraum wie beschrieben reinschieben will.

So was willst Du jetzt dauernd mit Deinem nach vorne herausragen ?
Er will nichts auf dem Dach transportieren, er will die Latten in den Fußraum durch die Seitenfenster legen nach hinten, und dort gelten nun auch einmal die von mir angesprochenen Punkte, ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Welche Punkte des Paragraphen verstehst Du nicht und gehst daher davon aus, dass diese nur für Dachtransporte gedacht seien ?
Kannst Du diese Stelle(n) nennen ?

willst du die Ladung seitlich an die Tür binden?

Nein, lese doch noch einmal die Frage, dann weißt Du es.

richtig

Na scheinbar noch nicht angekommen bei Dir ;-)

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RainerB76  29.08.2013, 17:13
@ginatilan

Seit Ihr zwei noch zu retten? - Es gibt keine Vorschriften die nur gelten wenn man auf dem Dach transportiert oder nicht... Dieser § gilt als allgemeine Vorschrift...

Natürlich kann ich auch so transportieren dass ich im Fahrgastraum was transportiere und durch das hintere Fenster rausstehen lasse, steht es seitlich weiter als 40cm über Licht bzw. Rückstrahler ist zu kennzeichnen...

Man kann auch seitlich überragen auch wenn man nicht auf dem Dach transportiert oder "seitlich an die Tür bindet"... Wobei seitlich an die Tür binden auch nicht den Regeln der Technik, also VDI2700 und folgende entspricht.

Mann, Mann, Mann, Diskussionen gibt's... völlig sinnlos, weil alle im Prinzip das Selbe meinen, nur jeder besteht auf seine Ausdrucksweise... Habt Ich nichts Besseres zu tun?

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RainerB76  29.08.2013, 17:18
@RainerB76

"wie sonst kann die Ladung nach vorn und nach hinten hinausragen?..."

Schon mal überlegt und genau gelesen dass es vorne oder hinten heißt... ODER!!!

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Antitroll1234  29.08.2013, 17:18
@RainerB76

Es gibt keine Vorschriften die nur gelten wenn man auf dem Dach transportiert oder nicht... Dieser § gilt als allgemeine Vorschrift...

...richtig.

Manche sehen dies anders, siehe diese Antwort:

dein zitierter Paragraf ist aber für Dachtransporte zuständig, du hast ihn doch verlinkt!

Aufgrund dessen diese ganze sinnlos Diskussion.

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ginatilan  29.08.2013, 17:23
@RainerB76

Mann, Mann, Mann, Diskussionen gibt's... völlig sinnlos, weil alle im Prinzip das Selbe meinen, nur jeder besteht auf seine Ausdrucksweise...

richtig, zwei Dickköpfe treffen aufeinander:-)

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Nein. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

ginatilan  29.08.2013, 07:19

Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

endlich einer mit Ahnung, DH!!

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einfeinfrag 
Fragesteller
 29.08.2013, 12:21
@ginatilan

Dann bind ich nen Pulli dran !"! :-) Dankschöööööööööön

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Leg die Leiste zum Kofferraum aus und binde eine rote Fahne/Wimpel dran, wenn Sie weiter als einen Meter herausragt.