Hilfsmittel in der mündlichen Prüfung (Verkäufer/in)?

3 Antworten

Nein, "Spickzettel" sind so nicht zugelassen. Sonst bringt der nächste n Warenkundebuch als "Notiz" mit.

Allerdings kannst du dir während der Vorbereitungszeit Notizen machen und diese mit in die Prüfung nehmen. Sprich das was du dir in der Vorbereitungszeit erarbeitest kannst du nutzen.

Theoretisch kannst du natürlich Spickzettel mitnehmen und dann auf deinen Vorbereitungszettel übernehmen allerdings hängt dies stark von der IHK ab. In manchen ist man alleinein diesem Raum(Handy wird abgegeben, theoretisch Zweithandy möglich.. Inwiefern du aber in 15 Min die richtige Antwort findest mal dahingestellt) Allerdings kenne ich auch Prüfungen wo die ganze Zeit jemand anwesend ist. Manchmal wird dort sogar seitens des Prüfers geholfen. Du siehst, jede IHK handhabt es anders. Daher halte dich an die Regel und bringe schlicht dein Köpfchen mit, innerhalb der Vorbereitungszeit kannst du dir Notizen/einen Leitfaden für deinen jeweiligen Fall erstellen.

Viel Glück! Verkäuferprüfung ist nicht schwer :)

Gerade vor der mündlichen Prüfung ist die Angst oft groß. Was, wenn ich einen Blackout habe oder ein Thema bekomme, das mir überhaupt nicht liegt? Generell gilt: Umso besser man vorbereitet ist, umso weniger Sorgen muss man sich über die Prüfung machen. Der beste Weg um herauszufinden, wie Sie selber sich in der Prüfung verhalten ist, das Prüfungsgespräch im Vorfeld mit Freunden oder Kollegen zu simulieren. Auch die IHK bietet Seminare zur Prüfungsvorbereitung an, in denen die Teilnehmer üben können, wie sie die mündliche Prüfungssituation erfolgreich meistern. Zudem gibt es von der IHK Lernkarten zur Prüfungsvorbereitung als mobile Lernhilfen. Folgende Regeln sollten eingehalten werden, damit die Prüfung ein Erfolg wird: Erscheinen Sie pünktlich zur Prüfung Achten Sie auf ein positives und gepflegtes äußeres Erscheinungsbild Lassen Sie den Prüfer ausreden und unterbrechen Sie ihn nicht Achten Sie darauf, nicht zu schnell und in einer angemessenen Lautstärke zu sprechen. Machen Sie Atempausen zur Einteilung Wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, fragen Sie noch einmal nach oder bitten um eine Wiederholung der Frage Stellen Sie Blickkontakt zu den Anwesenden her Betonen Sie Ergebnisse oder Zusammenhänge mit “Signalworten” wie “Das ist wichtig …,”, “Daraus folgt …”, “Ich möchte betonen, dass…” etc. Bleiben Sie bei der Frage und schweifen Sie nicht ab Verwenden Sie keine zu langen und verschachtelten Sätze Entschuldigen Sie sich bei Versprechern Verwenden Sie Fremdworte nur, wenn Sie wissen, was sie bedeuten Bestehen der Abschlussprüfung Laut Ausbildungsordnung ist die Abschlussprüfung bestanden, wenn die Leistungen im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und im Prüfungsbereich fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Inhalte der mündlichen Prüfung Grundlage für die Aufgabenstellung ist eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten nach §3 Absatz 3. Drei dieser Qualifikationseinheiten müssen bereits im Ausbildungsvertrag aufgeführt werden, wobei mindestens eine aus den Ziffern 1 bis 3 der unten aufgeführten Liste festzulegen ist. Die beiden anderen Qualifikationseinheiten können aus den Ziffern 1 bis 8 gewählt werden. 1. Beratung, Ware, Verkauf: 1.1 Kundenorientierte Kommunikation, 1.2 Konfliktlösung, 1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen; 2. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft: 2.1 Warendisposition, 2.2 Sortimentsgestaltung, 2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen; 3. Warenwirtschaftliche Analyse: 3.1 Umsatzentwicklung, 3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung, 3.3 Bestandsführung; 4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 4.1 Kosten- und Leistungsrechnung, 4.2 Steuerung mittels Kennziffern, 4.3 Preisgestaltung, 4.4 Betriebliche Erfolgsrechnung; 5. Marketing: 5.1 Verkaufsförderung, 5.2 Standortmarketing, 5.3 Zielgruppenmarketing; 6. IT-Anwendungen: 6.1 Elektronische Geschäftsabwicklung, 6.2 Datenbanken, 6.3 Optimierung der Warenwirtschaft, 6.4 Benutzerunterstützung; 7. Personal: 7.1 Selbstverantwortung und Motivation, 7.2 Führen mit Zielen, 7.3 Selbst- und Zeitmanagement, 7.4 Kommunikation, 7.5 Personalentwicklung, 7.6 Personaleinsatz; Hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo nicolex96,

warum fragst Du nicht einfach bei der IHK nach?