HILFE!bald arbeitslos.verliere ich jetzt meine wohnung?

8 Antworten

Es kommt aber auch darauf an, sollte es zu Leistungen von Vater Staat kommen, wie groß (m2) Deine jetzige Wohnung ist, da gibt es Einschränkungen, Du solltest das mal prüfen lassen. Ich würde Dir empfehlen, dass Du Dich an eine Verbraucherzentrale in Deiner Nähe wendest, dann kannst Du Dir viel Ärger ersparen, und wenn die was schreiben (in Deinem Namen) wirst Du sehen, dass das ne ganz andere Wirkung hat als wenn Du das alleine anpackst.

schnisi 
Fragesteller
 03.03.2011, 23:39

ich habe vergessen zu sagen.... diese wohnung ist eine WG...ich wohne dort mit einer freundin zusammen.wir teilen uns die miete.ich bin hauptmieter.

Du mußt nicht wieder zurückziehen zu deinen Eltern.

Diese 25er Regelung gilt nur, wenn du zu Hause wohnst und kein eigenes Einkommen hast und dadurch auf staatliche Hilfe angewiesen wärst.

Da du aber während eines Arbeitsverhältnisses ausgezogen bist ist diese Regelung für dich nicht relevant.

Ab 18 müssten deine Eltern dich selbst ohne eigene Wohnung sowieso nicht wieder bei sich aufnehmen (auch wenn die ARGE das gerne mit Hinweis aufs Alter "nahelegt", als wäre es eine Pflicht). Schau mal hier rein.. eine etwas andere Ausgangssituation, aber wegen ALG2 usw. gilt das auch für dich:

Rauswurf mit 19 - ARGE

Als Mitbewohner in einer WG gelten für dich dieselben Angemessenheitskriterien für 1 Person, als würdest du alleine wohnen , d.h. je nach Bundesland ca. 45-50 qm Wohnraumanspruch für dich sowie die angemessenen Unterkunftskosten für 1 Person. Dein derzeitiger Wohnungskostenanteil in der WG muss für 1 Person "angemessen" sein. Sind deine Wohnkosten derzeit höher als angemessen, würdest du von der ARGE eine Aufforderung zur Kostensenkung innerhalb i.d.Regel 6 Monaten bekommen (während dieser Monate muss aber der tatsächliche Mietanteil weiter übernommen werden). Innerhalb dieser Frist müsstest du dann die Kosten auf "angemessen" senken, z.B. durch Untervermietung oder eben durch Umzug in eine angemessene Wohnung. Die mit dem Umzug verbundenen notwendigen Kosten müsste die ARGE dann aber auf vorherigen Antrag übernehmen.

Larah10  04.03.2011, 00:49

Bei unverheiratet Zusammenwohnenden ist die ARGE gerne darauf aus, die Betroffenen als "Bedarfsgemeinschaft" einzuordnen. Wenn man lediglich die Unterkunftskosten und Grundnahrungsmittel teilt, ansonsten aber getrennt wirtschaftet und einander nicht finanziell/ materiell unterstützt, ist man aber keine Bedarfsgemeinschaft... sondern eben eine reine WG (wie anscheinend in Eurem Fall) , oder ein unverheiratetes Paar ohne gemeinsames Wirtschaften und ohne gegenseitiges finanzielles Einstehen. Zur WG schau auch nochmal hier rein: http://www.gutefrage.net/frage/wg-mit-einen-harz-4-empfaenger#antwort20187090

Hallo, zu1.Ja, du hast Anspruch, die sollen dir eine Kündigung ausstellen, mit der gehst du dann binnen einer Woche zum AA, die sagen dir wie es weiter geht, dann parallel direkt zum Sozi Amt und KDU (ist für die Miete) beantragen, so ist es bei uns, wir haben aber auch noch getrennte Trägerschaften, also frage wie es bei euch geregelt ist, bitte. ZU2: Du darfst auch unter 25 Jahren ausziehen, übrigens wenn du alleine wohnst, bekommst du dein Kindergeld, steht dir zu, musst du beantragen, die Familienkasse ist zuständig, die Kindergeldnummer sollen dir deine Eltern geben. Ziehst du bei deinen Eltern wieder ein, bekommst du nichts, dann sagt, das Amt, die müssen dich unterstützen, also Vorsicht! ZU3: Du musst umgemeldet sein, wo dein Wohnsitz ist, also zum Einwohnermeldeamt, dann klappt es, solltest du eigentlich sowieso schon emacht haben. Warum nicht? Wegen des Kindergeldes? Möglich! Aber das steht dir zu. Wenn du alleine woihnst steht dir eine Wohnung von 50qm zu, wie allerdings die restlichen Vorgaben sind hängt von eurem Sozi Amt ab, frag ob die einen Mietspiegel haben, wenn ja ist der Maßgebend. Habt ihr keinen gilt, dass wenn du keine adäquate Wohnung findest, also zu deren Bedingungen, dann müssen die die ganze miete übernmehmen. So das war das wichtigste, hast du noch weiter >Fragen, dann maile mir. Hoffe ich konnte helfen?! Ganz viel Glück, ach und mach alles schriftlich, nur das zählt, sonst gehen beim Amt versehentlich die belege verloren, und abstempeln lassen, oder per Post, immer als Einschreiben, faxen geht auch, Sendebericht! So das wars! Viel Glück! Und verlange die schriftliche Kündigung, sonst bekomsmt du eine Sperre!

Zumindest mußt du jetzt schon zum Arbeitsamt, damit du pünktlich zum 1.April Geld erhälst.

Dort wird dir auch alles andere gesagt.