Hilfe Anmeldung einer Wohnung was soll ich schreiben?
Mittag Leute, ich will zu meinem Vater wieder einziehen. Soll ich bei Wohnungsgebers den Namen von meinem Vater eingeben oder den Namen vom Wohnungsbauunternehmen? Mein Vater ist Mieter und was soll ich unten bei Eigentümer schreiben? Die Wohnung gehört ja nicht meinem Vater er ist nur Mieter.
4 Antworten
Vermieter – Hauptmieter – Untermieter: Was Sie darüber wissen sollten
Bei der Untervermietung beziehungsweise dem Wohnen zur Untermiete können Probleme auf drei Ebenen auftreten:
- Verhältnis: Hauptmieter – Vermieter
- Verhältnis: Hauptmieter – Untermieter
- Verhältnis: Vermieter – Untermieter
Ausführliche Informationen findest du hier:
Bundesmeldegesetz: Richtig an- und ummeldenWer zur Untermiete wohnt, für den ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. In der Bescheinigung bestätigt der Wohnungsgeber, dass der Mieter tatsächlich in der Wohnung wohnt.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://ratgeber.immowelt.de/a/bundesmeldegesetz-richtig-an-und-ummelden.html
Gut zu wissen:
Dein Vater muss die Zustimmung seines Vermieters einholen.
Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn dafür in der Person des zukünftigen Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt werden würde oder aus anderen Gründen dem Vermieter die Untervermietung nicht zugemutet werden könnte.
Oben kommen die Daten deines Vaters hin, dann das zweite Kreuz ankreuzen und unten kommen die Daten des Vermieters hin, falls er der Eigentümer ist, sonst das Unternehmen dem das Haus gehört. Musste im Mietvertrag stehen
Wohnungsgeber ist dein Vater. Also muß da sein Name rein.
Da dein Vater aber nicht Eigentümer der Wohnung ist muß der Name des Eigentümers angegeben werden.
Mittag Leute, ich will zu meinem Vater wieder einziehen.
Will dein Vater das auch?;-)
Der muß seinen Vermieter über deinen Einzug informieren!
Wohnungsgeber ist dein Vater, Eigentuemer die Wohnungsbaugesellschaft.
Ja, mein Vater muss die Wohnungsgeberbestätigungszettel unterschreiben ;)