Hilfe Mieterin verarscht mich?

5 Antworten

Hi,

Was heißt "wohnt bei ihr"? Wenn sie sich dort als Gast aufhält, kannst du gar nichts tun. Warum auch? Jeder Mieter hat das Recht Besuch zu empfangen, auch über einen längeren Zeitraum. Das geht dich als Vermieter nichts an.

Wenn sie dort zur Untermiete wohnt sieht die Sache anders aus. Dafür hätte die Hauptmieterin der Wohnung dein Einverständnis einholen müssen. Bevor nun mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, würde ich erst mal freundlich die Mieterin bitten den Sachverhalt zu klären. Meist lässt sich so etwas doch absolut gütlich regeln. Das wäre auch in deinem Interesse, denn ein unerlaubtes Untermietverhältnis muss man auch erst mal nachweisen können.

Lg Susan

Koalopando88 
Fragesteller
 11.07.2016, 17:49

Hallo, gilt die "ich bin gast " regel denn auch für ehemalige Mieter. 

Die Mieterin ist seid ihrem Urlaub nicht mehr zu ereichen . 

bwhoch2  11.07.2016, 17:53
@Koalopando88

Sie kann nicht "Gast" sein, wenn der Wohnungsinhaber nicht bzw. längere Zeit gar nicht da ist. Ohne Deiner Erlaubnis zur Untervermietung wäre das eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung. Rechtliche Schritte dagegen können sich jedoch nur an die Mieterin dieser Wohnung richten, nicht aber gegen die Ex-Mieterin.

susicute  11.07.2016, 18:01
@bwhoch2

Aber selbstverständlich kann ein Besuch auch in der Wohnung sein, wenn der Mieter nicht da ist. Hierzu kann ihm auch ohne weiteres ein Haustürschlüssel überlassen werden.

susicute  11.07.2016, 18:11
@Koalopando88

Warum sollte sie andere Mieter des Hauses nicht besuchen dürfen nur weil sie selbst mal dort gewohnt hat? Wenn die Mieterin der besagten Wohnung im Urlaub ist, dann wird sie jemanden gebraucht haben, den sie kennt und der die Blumen gießt und nach dem rechten sieht. Das sollte doch auch Ihnen als Vermieter eigentlich nur recht sein. Die Wohnung scheint nicht überbelegt zu sein, Sie erhalten Miete, die Mieterin der Wohnung ist für Schäden, die ihr Besuch verursacht verantwortlich, die Wohnung ist durch die Anwesenheit der Frau zugänglich und bewohnt... so ganz sehe ich hier das Problem nicht.

Wenn die Frau ausgezogen ist. Also das Mietverhältnis ganz normal mittels Kündigung beendet hat und Du die Wohnung vielleicht sogar schon wieder neu vermietet hast, wo ist das Problem?

Sie fuhr zu ihrem Mann, dieser ist kann sie jedoch gar nicht brauchen und hat sie deswegen wieder weg geschickt. Weil sie keine andere Bleibe hat, dafür aber noch den Schlüssel der Nachbarwohnung, den ihr die Nachbarin mal überlassen hat, zwecks gegenseitiger Kontrollmöglichkeit etc., "bewacht" sie eben jetzt die Wohnung der Nachbarin, während diese auf Urlaub ist.

Gegen die Ex-Mieterin kannst Du eigentlich gar nichts machen. Wohl aber gegen die Nachbarin, die in ihrer Abwesenheit ihre Wohnung einfach einer "fremden" Person überläßt. Das wäre unerlaubte Gebrauchsüberlassung und damit ein Kündigungsgrund.

Bleibt die Frage, warum Du die Frau raus haben willst. Sie ist während der Abwesenheit ihrer Bekannten in der Wohnung, um diese zu versorgen und darauf aufzupassen. Solange normal Miete bezahlt wird und sonst auch nichts vor fällt, könntest Du doch einfach darüber hinweg sehen.

Koalopando88 
Fragesteller
 11.07.2016, 18:00

Ich möchte die Mieterin raus haben da Sie zur Mietzeit mich schon oft belogen hat. .. und ich es persönlich dreist finde die Wohnung schnellst möglichst kündigen zuwollen weil der Mann Krebs hat , dann aber ne woche später heimlich bei der Nachbarin zu wohnen und sich so leise und heimlich zu verhalten das die sache nur aufgeflogenist weil jmd Sie zufällig um 4 Uhr morgens gesehen hst

bwhoch2  11.07.2016, 19:55
@Koalopando88

Die Ex-Mieterin hat von Dir kein Hausverbot und Du kannst ihr das auch nicht erteilen. Dafür gibt es schlicht keine Gründe.

Du kannst jedoch die Nachbarin kündigen, weil sie die Wohnung erlaubt jemand anders während ihrer Abwesenheit überlässt. Die Kündigung kannst Du per Einwurf-Einschreiben an genau diese Adresse zustellen und darin die sofortige Räumung der Wohnung verlangen. Wenn nichts passiert innerhalb ca. 2 Wochen, kannst Du eine Räumungsklage einreichen und sobald Du einen Räumungstitel hast, kannst Du Deine Ex-Mieterin samt dem Hab und Gut Deiner Noch-Mieterin räumen lassen.

Kostet zwar nur einen Haufen Geld, nur um auf das Gefühl der persönlichen Beleidigung zu reagieren, aber es soll Menschen gegeben haben, die für persönliche Genugtuung mit ihrem Leben bezahlt haben. Ich denke dabei an die Duelle, zu denen Menschen immer wieder heraus gefordert haben, nur weil sie ein wenig gekränkt wurden. Dabei ging es dann immer um Leben und Tod. Bei Dir geht es nur ums liebe Geld, aber wenn Du genug davon hast, warum vermietest Du dann noch und ärgerst Dich  mit Mietern rum?

Andere haben das schon längst aufgegeben.

Solange die Miete vertragsgemäß pünktlich kommt, besteht kein Anlaß zum Handeln.

Sie darf sich aufhalten, wo immer Sie möchte.

jedoch habe ich vor 2 Wochen erfahren das Sie nun im Erdgeschoss wohnt bei ihrer Nachbarin

Na und?

Bei jemand zu Besuch sein oder die Wohnung während des Urlaubs zu hüten ist kein Verbrachen.

Von wem hast Du denn genau was erfahren.

Hat die Mieterin denn ihre Wohnung im 2. OG form- und fristgerecht gekündigt?

Koalopando88 
Fragesteller
 11.07.2016, 17:53

Die Mieterin hat am 18.05 inoffizielle die Wohnung verlassen , der Mietvertrag endete im Mai.

Nur es kann doch nicht sein das jmd seine Wohnung kündigt um dann 6 Wochen bei jemanden Gast zu sein. ..

Die Infos habe ich durch die Mieter des 1OG bekommen

anitari  11.07.2016, 17:56
@Koalopando88

Nur es kann doch nicht sein das jmd seine Wohnung kündigt um dann 6 Wochen bei jemanden Gast zu sein. ..

Natürlich kann das sein. Ist auch nicht verboten.

Bei der Nachbarin kann sie ohne weiteres 6 Wochen "zu Besuch" sein, oder den Goldfisch einhüten.