hi...kann das finanzamt beträge zurück buchen die an ein falsches konto überwiesen wurden?
hi...und zwar geht es darum das ich eine steuernachzahlung erwarte. habe vorhin auf dem bescheid gelesen dass der betrag an ein altes Konto von mir überwiesen wird/wurde. habe meiner steuertante aber meine neue Bankverbindung angegeben. der Mitgliedsbeitrag wurde ja auch von dem neuen Konto abgebucht. das andere Konto besteht noch,wird von mir aber nicht mehr geführt da ich Probleme mit der bank habe wegen offenen beträgen. kann das Finanzamt nun den gesamten betrag zurück fordern da es ja ein Irrtum von deren seite war?
2 Antworten
Ja, natürlich kann das Finanzamt Erstattungen zurückfordern die an den falschen Empfänger (z.B. Irrtum bei der Auszahlung) überwiesen wurden. Ist diese Erstattung allerdings auf ein (altes) Konto des richtigen Empfängers (z.B. weil der Behörde keine neuere Bankverbindung vorlag) gezahlt worden, ist eine Rückforderung nicht erforderlich, da diese Zahlung befreiende Wirkung entfaltet hat. Du hast dann auch kein Recht eine Rückforderung und erneute Überweisung auf ein anderes Konto zu verlangen.
Nein kann das Finanzamt nicht. Und nachdem das alte Konto von dir noch besteht ist das Geld auch dort eingegangen. Und du musst nicht der Steuertante die neue Bankverbindung geben sondern dem Finanzamt, also war es auch kein Irrtum
also ist das Geld jetzt weg? hab mit dem Finanzamt ja nix zutun. habe ihr ja gezielt gesagt wohin das Geld überwiesen werden soll...