Kann ich eine Nachforschung bei der Bank beantragen?
Bei einem Interneteinkauf der im Nov. zurückliegt habe ich ausversehen den Betrag doppelt an die Versandfirma überwiesen. Da in der Rechnung mehrere Konten angegeben waren, habe ich die beiden Überweisungen auch leider nicht auf das gleiche Konto überwiesen, was doch aber eigentlich kein Problem darstellen sollte. Jedenfalls möchte ich meinen doppelten Betrag natürlich zurück. Ich habe schon einige E-Mails und Faxe mit Kopien der Kontoauszüge zur Prüfun geschickt, aber angeblich hätte die die Überweisung die zuviel war nie bekommen. Was kann man da noch machen? Kann man bei der Bank irgendwie eine Nachforschung veranlassen und bringt das was?
9 Antworten
Ja, du kannst eine Nachforschung bei deiner Bank veranlassen, und, ja, das bringt auch was, nämlich den Nachweis, ob oder eben nicht das Geld auf dem Konto deines Gegenübers eingegangen ist. In aller Regel ist das aber nicht kostenlos, d.h. deine Bank lässt sich das normalerweise bezahlen. Diese Kosten kannst du natürlich dann bei dem Verkäufer zurück verlangen, wobei ich da skeptisch bin hinsichtlich dessen Geschäftsgebaren. Im allgemeinen bezahlt man eine Rechnung ja mit Verwendung einer Rechnungs- oder Kundennummer, die dann automatisch vom Buchhaltungssystem der Firma erkannt wird. Da müsste eine doppelte Gutschrift der Empfängerfirma normalerweise sofort auffallen.
Das kannst Du doch alles auf Deinen Kontoauszügen sehen. Wenn Du sie nicht mehr haben solltest bekommst Du natürlich Auskunft bei der Bank. Nur werden sie Dir wahrscheinlich eine Gebühr berechnen.
Du kannst bei deiner Bank nachfragen ob die Überweisung angekommen ist.Das kann überprüft werden.Je nach Bank kostet das aber.Ist das Geld ordnungsgemäß angekommen,dem Verkäufer schriftlich und per Einschreiben eine Frist zur Rücküberweisung setzen(keine Drohungen mit Rechtsanwalt o.ä.).Kommt kein Geld-Rechtsanwalt einschalten.Es ist dann allerdings die Frage der Kosten.Ist der Verkäufer in Insolvenz,trägst Du die Kosten! Bei mir hat das mit der Fristsetzung bei einem Verkäufer in Österreich funktioniert.
ja,kann man beantragen.das kostet 5 euro.man muss aber den monat sagen,in dem irgendwas verkehrt war.
Ja, das geht! Sollte man nutzen - kostet nix!