Hii, ich habe ein paar Fragen zum kaufen einer hotels?

5 Antworten

Dies wäre ein klassischer Betriebsübergang nach Paragraph 613 a BGB. Nach Paragraph 613 a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Ineue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen diesen übergeht. In Paragraph 613 a Abs. 4 S. 1 BGB heißt es: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam.

Heißt kurzum: Man muss das Personal übernehmen und dieses arbeitet dort auch erstmal weiter.

Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn da quasi drin steht "Nur das Gebäude (und die Einrichtung) wird verkauft", muss der vorherige Eigentümer rechtskonform dafür sorgen, die Mitarbeiter woanders zu beschäftigen oder sie kündigen z. B. wg. Betriebsaufgabe.

Bzgl. Gebäude-Kauf sollte das ähnl. wie bei einem privaten Hauskauf sein und ggf. noch mehr wg. mehr Brandschutz etc.

notting

Woher ich das weiß:Hobby
Von Experte AnnaStark bestätigt

Das ist wie bei jedem anderen Kauf. Man kauft die bestehenden Verträge quasi mit. Die Übernahme eines Betriebes rechtfertigt NICHT die Kündigung der Mitarbeiter.


Sosolo140jenf 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 19:14

Vielen dank😊😊

Wenn Du Dich "nur" für Finanzkram und Immobilien interessierst, ist der Plan eine schlechte Entscheidung.

Du solltest Dich im Hotelfach auf jeden Fall auskennen, auch wenn Du nicht unbedingt eine Ausbildung als Hotelkaufmann haben musst, doch wenigstens mehrere Jahre praktische Erfahrung in allen Hotelbereichen.

Ansonsten geht mit Sicherheit der Schuss nach hinten los.

siehe auch Antwort DerHans

Darf ich zunächst fragen wie hoch dein angespartes Eigenkapital ist. Wenn da nichts im Millionenbereich ist, dann wird das eher nichts. Und wer solche gewerblichen Immobilien sucht der sollte sich vielleicht bei den Fachleuten klug machen, die in der Hotellerie tätig sind. Branchenverband DeHoGa könnte weiter helfen.


Sosolo140jenf 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 19:25

Wie gesagt, ich bin noch sehr jung und habe nich keinen Job, es hätte mich nur interessiert