Heizkostenabrechnung? Was ist, wenn mein Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist?
Kann ich von meinem Vermieter zu viel gezahlte Heizkosten zurückholen? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
Wir wohnen seit 2012 in einer Mietwohnung,. Erst im Oktober 2023 wurden auf mein Drängen hin, Zähler angebaut. Der Abrechnungzeitraum war immer von Juni bis Mai, der Vermieter hat meist im Mai Öl getankt. Wir bekommen seit der Anbringung der Zähler monatlich eine Abrechnung. Daraus ergibt sich ein deutliches Guthaben! Haben wir einen Anspruch auf zuviel gezahlte Heizkosten? An wen kann ich mich wenden?
4 Antworten
Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen nach Heizkostenverordnung nicht nach, kannst Du 15% der Heizkosten kürzen. Das geht aber nur rückwirkend entsprechend der Verjährungsfristen nach BGB.
Seit 2023 gibt es zwei weitere Kürzungsmöglichkeiten. Je 3% für Ausstattung ohne Funk und nochmal 3% wenn keine unterjährige Verbrauchsinformation zur Verfügung gestellt wird.
Was Ihr monatlich mitgeteilt bekommt, ist für A.... Der Messdienst, vom dem die Abrechnung kommt, weiss doch gar nicht, wie viel das verheizt Öl am Jahresende gekostet haben wird. Das sind reine Vergleichswerte für Euch zum Vergleich aktueller Monat zum Vormonat oder gleichem Vorjahreszeitraum.
Der Vermieter ist verpflichtet spätestens 12 Monate nach Beendigung der Abrechnungsperiode eine qualifizierte Abrechnung vorzulegen. Eine Nachzahlungsforderung wäre DANACH verfristet. Hast du aber zu viel gezahlt kannst du diese korrekte Abrechnung noch verlangen, und für den zu viel gezahlten Betrag gelten die Verjährungsfristen nach dem BGB
Wie wurden denn vorher die Heizkosten ermittelt bzw. abgerechnet (2012-2023)?
Wenn ihr "Warmmiete" vertraglich vereinbart habt, bleibt das so. Nur wenn es heißt Kaltmiete plus Nebenkosten, steht dir eine nachvollziehbare (qualifizierte) Abrechnung zu. So kannst du ja auch nur SCHÄTZEN, dass du zu viel bezahlt hast.
Von 2012 bis 2023 haben immer eine Kaltmiete zzgl Abschlag für die Heizkosten bezahlt. Da wir 2 Haushalte sind wurden die Ölkosten halbiert! Sicherlich waren wir da sehr blauäugig. Kann ich denn Geld zurückfordern, wenn sich rausstellt, daß wir in der Vergangenheit viel zu viel bezahlt haben, weil der Vermieter seinen Pflichten zur ,,qualifizierten" Abrechnung nicht nachgekommen ist. Und für welchen Zeitraum ist das möglich?
Erst einmal kannst du eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen. Zu viel geleistete Vorauszahlungen kannst du zurück fordern. Dabei gelten die Zahlungen vor 2021 als verjährt. Der Vermieter muss ja eine Abrechnung erstellt haben. Die musste er ja auch dem Finanzamt vorlegen.
Zunächst an den Vermieter, wenn ihr das an den zahlt. Wenn der nichts zurückzahlen oder zumindest verrechnen will, dann an einen Mieterverein.
Was ist eine qualifizierte Abrechnung? Seit, sorry, ist es die Verpflichtung der Vermieter, Heizkostenzähler anzubringen, ...
Er will ja keine Nachzahlung, wir haben zu viel gezahlt!