heiraten in kenia

4 Antworten

Hoi reinerriddah,

könnte sein, dass es auch Ehefähigkeitszeugnis genannt wird. Auf jeden Fall sollte aus dem Papier hervorgehen, das Du zur Zeit unverheiratet bist. Haste auch an die beglaubigte Übersetzung in Suaheli gedacht?

Alles Gute, Grüße

Habe letztes Jahr auch in Kenia geheiratet. Ehefahigkeitszeugniss vom Standesamt reicht. Gibt es international, somit braucht man keine Übersetzung.Noch eine Geburtsurkunde, engl. Übersetzung, Pass und das wars.. Bitte international certificat of marriage ausstellen lassen, gelbe Heiratsurkunde, diese wird dann eigendlich ohne weiteres vom deutschen Standesamt anerkannt.

Ein Familienregister gibt es in Deutschland nicht (mehr). Das bei den Standesämtern seit 1.1.1958 geführte Familienbuch, welches einen solchen Nachweis erbracht hätte, gibt es seit 1.1.2009 nicht mehr bzw. wird bezüglich der Kinder nicht mehr aktualisiert. Daher kannst du deine Personalien nur mit einer Geburtsurkunde (auf internationalem Vordruck), deinen Familienstand mit einer Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (ebenfalls auf internationalem Vordruck) nachweisen. Eine Übersetzung in Suaheli erübrigt sich dann bestimmt, denn die internationalen Vordrucke sind einfach gehalten und berücksichtigen auch die englische Sprache, die bei kenianischen Behörden verstanden wird. Ein Ehefähigkeitszeugnis sagt nichts über den Familienstand aus! Außerdem wären dazu für dich weitere Nachweise über deine kenianische Verlobte zu erbringen (z. B. Geburtsurkunde, Familienstandsnachweis), was u. U. mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist (Legalisation). Ein Ehefähigkeitszeugnis also nur dann beantragen, wenn dies vom kenianischen Standesamt ausdrücklich verlangt wird!

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Verlobten.

erkundige Dich bei der zuständigen ausländischen Stelle, ob eine Apostille erforderlich ist

bedenke ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig

die Kosten dafür sind unterschiedlich, je nach welchem Recht die Ehe geschlossen werden soll