Hecken schneiden als Mieter - was ist zumutbar?
Fragen zum Heckenschneiden wurden schon oft gestellt und beantwortet. Wobei fst jeder Fall ander gelagert ist. Sowie bei uns. Wir haben im Mietvertrag eine EFH die handschriftliche Zusatzvereinbarung: "Pflichten des Mieters - Instandhaltung und Pflege des Gartens (Rasenmähen, Hecken schneiden etc.)" leider unterschrieben, da waren wir uns noch nicht über die Auswirkungen klar, war alles neu. Insofern wäre die Lage rechtlich klar: unterschrieben - also zuständig. Jetzt aber die Frage: was ist zumutbar? Insgesamt sind ca. 70-80 m Tujas auf den Grundstücksgrenzen gepflanzt, von denen schon beim Einzug vor einem Jahr ca. 80% eine Höhe von 3-4 m erreicht hatten. Und dafür sind wir nicht verantwortlich und vor allem körperlich nicht in der Lage, diese Hecken zu schneiden. Wir sind bereit, einen (kleinen) Teil, der handelbar ist, zu pflegen, aber den Rest nicht ! WIe ist nun die Lage für uns bzw. den Vermieter?
3 Antworten
Es ist, vor allem bei Vermietung eines kompletten EFH, zulässig dem Mieter die Pflicht zum Hecke beschneiden aufzuerlegen.
Wie hoch die Hecke ist habt Ihr ja bei Mietbeginn schon gewußt.
Wenn Ihr das selbst nicht machen wollt bzw. könnt, müßt Ihr jemand damit beauftragen.
Verträge sind einzuhalten und offenbar habt ihr doch bei der Unterschrift schon gewusst, dass die Hecken so groß sind. Wenn ihr es körperlich nicht schafft dann müsst ihr jemanden beauftragen. Vielleicht kann man ja gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung überlegen (wobei das vermutlich mit Kosten für Euch verbunden sein wird).
Unzumutbar ist es nicht, zumal ihr es ja unterschrieben habt.
Das ist bei einem Hausmieter zulässig. Ihr könnt jemanden damit beauftragen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen ist diese Arbeit steuerlich absetzbar.