Hecken schneiden als Mieter - was ist zumutbar?

3 Antworten

Es ist, vor allem bei Vermietung eines kompletten EFH, zulässig dem Mieter die Pflicht zum Hecke beschneiden aufzuerlegen.

Wie hoch die Hecke ist habt Ihr ja bei Mietbeginn schon gewußt.

Wenn Ihr das selbst nicht machen wollt bzw. könnt, müßt Ihr jemand damit beauftragen.

Verträge sind einzuhalten und offenbar habt ihr doch bei der Unterschrift schon gewusst, dass die Hecken so groß sind. Wenn ihr es körperlich nicht schafft dann müsst ihr jemanden beauftragen. Vielleicht kann man ja gemeinsam mit dem Vermieter eine Lösung überlegen (wobei das vermutlich mit Kosten für Euch verbunden sein wird). 

Unzumutbar ist es nicht, zumal ihr es ja unterschrieben habt. 

Das ist bei einem Hausmieter zulässig. Ihr könnt jemanden damit beauftragen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen ist diese Arbeit steuerlich absetzbar.