Hausverwaltung will von mir, dass ich meine Israel Flagge abhänge. Ist das zulässig?

4 Antworten

Eine definitiv abschließende juristische Aussage lässt sich hier nicht treffen. Im gewöhnlichen Mietrecht kann der Vermieter oder die Hausverwaltung keine Vorgaben machen, wie man seine Wohnung zu dekorieren oder zu gestalten hat, solange keine Schäden an der Bausubstanz entstehen.

Grundsätzlich greift hier nur Paragraph 241 Abs. 2 BGB, das jede Vertragspartei auf die Belange des anderen Rücksicht nehmen muss. dein Bedürfnis durch hissen einer Flagge eine öffentliche Solidarität zu bekunden kollidiert also mit den legitimen Interessen der Hausverwaltung, das Eigentum vor Beschädigungen zu schützen. Eine abschließende Interessenabwägung könnte nur ein Gericht treffen. In Anbetracht der aktuellen politischen Lage, sehe ich durch aus eine Chance, dass die Hausverwaltung mit ihrem Anliegen obsiegt.

Sakul777 
Fragesteller
 04.11.2023, 18:27

Danke erstmal für diese ausgiebige Antwort. Wenn ich jetzt wieder meine LGBTQ Flagge aufhänge und die Israel Flagge abhänge, könnten die sich wieder beschweren mit dem selben Vorwand?

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ich500  04.11.2023, 18:28
@Sakul777

LGBTQ ist politisch aktuell nicht so aufgeladen wie Israel. Da ist die Besorgnis der Sachbeschädigung nicht gegeben

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Ja klar weil es ein guter Grund ist.

Es gibt leider Leute die gewaltsam gegen Leute die eine andere Meinung als sie haben vorgehen

So wie es geschrieben ist, ist es erst mal eine Bitte der du nachkommen kannst, oder halt nicht. Ob sie im Falle eines nicht nachkommens eine Möglichkeit haben das auf dem Rechtsweg zu erzwingen weiß ich nicht, in dem Bereich kenne ich mich nicht aus. Aber ihre Begründung finde ich zumindest nachvollziehbar.

Ja du darfst die Flagge dort nicht hinhängen, die Fassade des Gebäudes ist Sache des Vermieters. Also hänge sie besser ab.