Hausmeisterservice in 4 Parteien Mietshaus beim Vermieter kündigen lassen?
Hallo
wir sind 4 Parteien in einen Miethaus. Die zurzeit einen Hausmeisterservice haben. Aber wir sind uns alle einig das wir das alleine machen würden. Im Mietvertrag ist kein Service angegeben. Würde ein Brief reichen an den Vermieter mit Unterschrift von allen Parteien ? Wenn ja wie würde der aussehen?
Mfg Marcus
5 Antworten
Das kommt auf den Vermieter an. Zudem ist das Problem meist, dass zwar alle mit dem Mund fleißig dabei sind, mit der Tat aber nicht. Zum Hausmeisterservice gehört z.B. auch der Winterdienst, wo die meisten eigentlich zur Arbeit wollen. Und am Sontag will keiner früh aufstehen.
In der Regel wird ein Service eingeführt, weil die Zusammenarbeit der Mieter nicht funktioniert hat.
Aufgrund Deines Beitrages, könnte dies im Fall des Falles sogar haftungs- versicherungsrechtliche Konsequenzen für den Vermieter haben
Da zieht erst einmal den Mietvertrag heran. Wenn dort wirksam die Mieter mit diesen Arbeiten beauflagt sind, dann darf der Vermieter das zwar über den HM-Dienst abrechnen, aber ihr müsst das nicht bezahlen. Einseitige Vertragsänderungen sind unwirksam!!!
Vorschlagen könnt ihr dem Vermieter die Arbeiten selbst zu machen.
Darauf einlassen muß er sich nicht.
Tja bitten könnt ihr drum, aber in dem Fall hat das letzte Wort der Vermieter und sollte der mit dem Service z.B. einen langfristigen Vertrag geschlossen haben geht es eh nicht ohne Weiteres. Und wenn da kein Service angegeben ist , und nicht gesondert abgerechnet wird, was erwartet ihr Euch dann?
Der Service ist nur auf der Jahresabrechnung angegeben. Und das einzige was er macht ist den Hausflur fegen und wischen sowie Tonnen rausstellen . Was wir alle vor einem Jahr selbst gemacht haben. Er war auf einmal da und mit der Jahresabrechnung war es erst ersichtlich das wir das bezahlen .
Selbst Winterdienst wurde von uns vorher selbstständig erledigt