Hauseigentümerin ist meine Frau / Haus ist jetzt nach Umbauarbeiten mehr Wert! Was steht mir zu?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Frau Alleineigentümerin ist, dann werden bei einer Scheidung nur deine Arbeitsleistungen und das was du an Geld reingesteckt hast bewertet. Das Darlehen habt ihr beide aufgenommen, das bedeutet da sie im Endeffekt die Nutzniesserin der Immobilie ist, wirst du aus diesem DArlehensvertrag entlassen. Deine Frau hat auf jeden Fall die besseren KArten, allerdings muss sie dir deine Arbeitsleistungen auszahlen. Wie das genau berechnet wird weiß ich nicht, aber mit leeren Händen gehtst du nicht. Aber die große Kohle wirst du auch nicht machen. Von der Vorstellung musst du dich frei machen. Was würdest du denn deiner Frau zugestehen, wenn es umgekehrt wäre ?

Deine Überlegungen dem Haus deine bald Exfrau kannst Du alle vergessen, für diesen Fall gibt ein ein Wunderschönes Verfahren heißt Sittenwidrichkeit!Das Haus wurde als Erbschaft überschrieben von Eltern auf das Kind,da Du schlauer Weise nicht im Grundbuch stehst gibt es nichts was Du beanspruchen kannst! Es ist noch eine Summe offen an Schulden die Ihr gemacht habt auf Ausbau ez diese wird verrechnet mit sogenannten Eigenleistungen die Du über Jahre erbracht hast! Du solltest Dich von der Vorstellung verabschieden, das Du aus deiner Frau etwas rauspressen kannst und egal ob Frau es nun macht oder Mann ganz unschön ,vor Gericht hast Du schlechte Karten! Aber im BGB sind genügend Gesetze wo Du siehst, dass Du nichts beanspruchen kannst!

Deine Arbeitsleistungen, die auch Eigenleistung genannt werden, kannst Du im Zugewinnausgleichsverfahren gepflegt vergessen. Die interessieren nicht die Bohne.

Natürlich fällt das Haus als privilegiertes Vermögen in AV Deiner Frau. Dieses Vermögen wird dann indexiert und zwar vom zeitpunkt der Übertragung bishin zur Zustellung des Scheidungsantrages (Stichtag).

Im Zugewinnausgleichsverfahren gilt Anwaltszwang. Du solltest einen Anwalt konsultieren.

Wenn eine Gütertrennung besteht, wirst Du wohl leer ausgehen.

Stehst du mit im Grundbuch oder ist deine Frau Alleineigentümerin?

ocean88888 
Fragesteller
 04.08.2010, 18:30

nur sie steht im grundbuch. denke aber ist bei zugewinn doch unerheblich. sie bekam der haus erst nach der ehe und wir haben es umgebaut und geld reingesteckt. oder denke ich da falsch. klar ist mir, dass ihr der zumindest alleine der anfangswert des hauses als anfangsvermögen zusteht. oder?

truxumuxi  04.08.2010, 18:33
@ocean88888

Die Eltern deiner Frau haben das einzig ihrer Tochter überschrieben. Wenn du berücksichtigt worden wärst, dann wärst du mit im Grundbuch. Und nein, das Haus fällt nicht in die Zugewinngemeinschaft, nur deine beim Umbau erbrachten Leistungen.